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Forum » Familie & Co » ThreadWie Einspruch begründen?
26.01.2012 09:55
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0 Hi zusammen! Ich möchte gerne wissen, ob eine von euch schon den Einspruchsweg gegangen ist, wenn euer Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer abgelehnt wurde. Ich weiß, dass ich dagegen Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen muss und der wird dann auch sofort ruhend gestellt, bis das BVerfG mal endlich zu einer Entscheidung diesbezüglich gelangt. Nur weiß ich gerade nicht, wie ich meinen Einspruch begründen soll. Muss ich die Aktenzeichen der anhängigen Verfahren erwähnen oder würde es ausreichen zu schreiben "Hiermit lege ich Einspruch ein gegen die Ablehnung auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer 2011. Zur Begründung verweise ich auf die vor dem BVerfG anhängigen Verfahren."? Mir ist das schon wichtig, nicht dass ich wegen Formverstößen "rausfliege" und mir somit die Zusammenveranlagung kaputt mache... Gruß jaybay
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26.01.2012 11:21
26.01.2012 11:05
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