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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadWissen klein halten- keine gute Lösung.....
18.12.2017 01:46
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0 Hier zur Information einige geplante Änderungen zum Jahreswechsel: Betriebliche Altersversorgung Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll dafür sorgen, dass sich Betriebsrenten, vor allem in kleineren Betrieben in Zukunft stärker verbreiten und auch sog. GeringverdienerInnen vor Altersarmut schützen. Das Tarifpartnermodell soll beide Seiten zur betrieblichen Altersversorgung ![]() Entgeltgleichheit Das neue Entgelttransparentsgesetz, das schon seit dem 6. Juli 2017 gilt, verbietet eine ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts. Männer und Frauen müssen bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Das Gesetz gibt allen Menschen ab dem 1. Januar 2018 nun auch einen individuellen Anspruch, zu erfahren, wie viel die Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Der Anspruch besteht aber erst bei einem Betrieb ab 200 Menschen ![]() Mindestlöhne für verschiedene Branchen Ab 1. Januar 2018 gilt nun branchenunabhängig der gesetzliche Mindestlohn ohne jegliche Einschränkungen. Liegen Tarifverträge unter dem Mindestlohn sind sie unwirksam. Da die Mindestlohnkommission den Mindestlohn alle zwei Jahre festlegt, beträgt er auch für das Jahr 2018 erneut 8,84€ brutto. Mehrere Branchen-Mindestlöhne, wie in der Pflegebranche und im Elektrohandwerk steigen ab dem 1. Januar 2018 geringfügig. ![]() Erwerbsminderungsrente erhöht sich Ab dem 1. Januar 2018 fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus. Eine Erwerbsminderungsrente bekommen Menschen, die aufgrund einer Krankheit nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können und bei denen die bis zu dem Zeitpunkt der Arbeitsminderung angesammelte Rente zum Leben nicht ausreicht. Die Zurechnungszeit verlängert sich für diejenigen, die ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können um drei Jahre. Sie werden künftig bei der Rente so behandelt, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr voll gearbeitet. Die Zurechnungszeit stieg 2014 bereits von 60 auf 62 Jahre und steigt nun weiter auf 65 Jahre. Reform des Schwerbehindertenrechts Die Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz aus dem Jahr 2016 geht auch Anfang 2018 in eine neue Runde. Ab Januar 2018 gilt ein ganz neues SGB IX mit neu geordneten Rechtsnormen. Die Teilhabeleistung für die Eingliederung "behinderter" Menschen ist dann komplett im SGB IX zu finden. Aber auch eine neue Vorschrift für das Arbeitsrecht findet sich im SGB IX. Die Neuerung, dass eine Kündigung gegenüber einem sogenannten "schwerbehinderten" Menschen ohne Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist, gilt jedoch bereits seit dem 30. Dezember 2016. Hinweis: Betriebliche Mitbestimmung durch o.g. Vertretung nur dort möglich, wo es auch eine entsprechende betriebliche Interessensvertretung gibt. ![]() Zusatzbeträge zur Krankenversicherung sinken Ab 2018 sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 1,1 auf 1,0. Der Beschluss des Gesundheitsministeriums ist jedoch nicht bindend, so dass die gesetzlichen Krankenkassen davon abweichen können und es zu Preisunterschieden kommen kann. Den Zusatzbeitrag trägt jeder sogenannte Arbeitnehmer auschliesslich selbst. Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen ab dem 1. Januar 2018. Für Menschen, deren Einkommen über der bisherigen Bemessungsgrenze liegen, steigen die Sozialversicherungsbeiträge. Ein Überblick dazu: Rechengröße West/Ost Beitragsbemessungsgrenze für die allg. Rentenversicherung 6.500 Euro / Monat 5.800 Euro / Monat. Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung 8.000 Euro / Monat 7.150 Euro / Monat, Versicherungspflichtgrenze in der GKV 59.400 Euro / Jahr (4.950 Euro / Monat) Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 53.100 Euro / Jahr ( 4.425 Euro / Monat) Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2018 – allg. Rentenversicherung 37.873 Euro / Jahr Hochwertung um 1,1248. Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.045 Euro / Monat 2.695 Euro / Monat-Steuerfreibeträge steigen Der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld sowie der Unterhaltshöchstbetrag steigen 2018 weiter. Der Kinderzuschlag bleibt unverändert. 2017 2018 Grundfreibetrag 8.820€ 9.000€ Kinderfreibetrag 4.716€ 4.788€ Kindergeld 2018 Das Kindergeld erhöht sich. 1. und 2. Kind: 192€ 3. Kind 198€ 4. und jedes weitere Kind 223€ + 2€ monatlich je Kind Kinderzuschlag Kinderzuschlag Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a EStG) 8.820€ 9.000€. Hinweis: Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen an alle gezahlt. Bei Hartz IV Empfängern wird das Kindergeld angerechnet, bzw. diese erhalten einen sogenannten Regelsatz. Hartz IV- Regelsätze erhöhen sich geringfügig Der Bundesrat stimmte der Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2018 zu. Hartz IV-Bezieher bekommen ab dem 1. Januar 2018 etwas mehr Geld. Der Regelsatz für allein lebende Menschen steigt auf 416 € monatlich. Das sind 7 € mehr im Monat als 2017. Paare erhalten 374 € pro PartnerIn anstatt bislang 368 €. Der Regelsatz für Kinder bis zu 6 Jahren steigt von 237 € auf 240 €. 6 bis 13- Jährige erhalten 296 € (zuvor 291 €) und Jugendliche bis 18 Jahre bekommen 316 € (bislang 311 €). Rentenangleichung Ost- West Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Durch das Rentenüberleitungs- Abschlussgesetz wird ab dem 1. Juli 2018 in 7 Schritten der Rentenwert im Osten an den im Westen geltenden Wert angepasst. Der erste Schritt ab 1. Juli 2018 bewirkt, dass sich der Ostwert an den Westwert auf 95,8 Prozent anpasst. In den folgenden Jahren erfolgt eine Anpassung um jeweils weitere 0,7 Prozent. Demzufolge erreicht der Rentenwert Ost am 1. Juli 2024 100 Prozent des Rentenwerts West. Schlusswort und Wort zum Montag: Bitte also alle schön fit halten, nicht vor 2025 ableben! Hartz IV EmpfängerInnen Kopf hoch: Weihnachten ohne Baum kann auch schön sein. Licht aus! Teelicht an! Liebe Kinder und Jugendliche, bitte nicht weinen, euch wird auch 2018 kaum jemand zum Geburtstag einladen. Basteln im Teelichtschein kann auch schön sein, spart Strom und schützt die Umwelt! Es grüßt herzlich die Beauftragte für diet un dat ![]() Über 7 Brücken werd ich gehn....und die 7 Zwerge überstehen..... ![]() https://www.youtube.com/w [...] xEpNngmU
editiert am 18.12.2017 02:39
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18.12.2017 23:34
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18.12.2017 20:18
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18.12.2017 08:37
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