Zusammenziehen mit der Freundin
Hallo!
Da ich bisher immer hilfreiche Tipps bekommen habe, wende ich mich auch mit diesem Anliegen an Euch.
Ich werde im Sommer mit meinen Söhnen nach Hessen ziehen und arbeite derzeit fleißig an der Planung bezüglich Wohnung, Schule, Kindergarten etc. pp ... und stehe vor einer Frage, die ich so aber nicht an die entsprechende Stelle stellen kann.
Als ich begann den Umzug zu planen stand im Raum das eine Freundin, die dort wohnt bei uns mit einzieht und wir es als Art WG machen. Mittlerweile ist besagte Freundin aber meine Freundin und die WG Idee ist somit hinfällig, da ich durch meine Söhne schon eine 4 Raum Wohnung brauche und darüber hinaus die Wohnungsauswahl sehr bescheiden ausfällt.
Jetzt ziehen wir zusammen in eine Wohnung und würden das gleiche Schlafzimmer nutzen, was es schwer macht das Ganze als WG zu deklarieren, hinzu kommt das mein Ältester weiß das wir zusammen sind und ein unheimliches Timing für derarte Äußerungen hat, falls mal Jemand vom amt vorbei kommen und das prüfen würde.
Meine Frage hier zu wäre folgende:
Muss sie nach dem Zusammenzug finanziell für meine Söhne aufkommen?
Ich würde nach dem Umzug den Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt bekommen und den Mietzuschuss vom JobCenter bzw. Arbeitsamt, je nachdem wie es bei mir beruflich ausschaut.
Mir war so, als hätte ich mal gelesen das es eine sogenannte Schonfrist für Zusammenzieher gibt, die bei einem Jahr liegen soll.
Gibt es die wirklich?
Oder hängt das am Bundesland?
Meine Freundin fängt im Oktober mit ihrem Studium an und hat dann noch weniger wie ich zu Verfügung, zumal ich von ihr nicht verlangen möchte für meine Söhne aufzukommen, weder finanziell noch sonst irgendwie.
Wo bekomme ich derartige Infos her bzw. wer hat Erfahrung damit und kann mir helfen, da ich mich so langsam auch um die Ummeldung beim örtlichen JobCenter kümmern muss.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Valentinstag.
Da ich bisher immer hilfreiche Tipps bekommen habe, wende ich mich auch mit diesem Anliegen an Euch.
Ich werde im Sommer mit meinen Söhnen nach Hessen ziehen und arbeite derzeit fleißig an der Planung bezüglich Wohnung, Schule, Kindergarten etc. pp ... und stehe vor einer Frage, die ich so aber nicht an die entsprechende Stelle stellen kann.
Als ich begann den Umzug zu planen stand im Raum das eine Freundin, die dort wohnt bei uns mit einzieht und wir es als Art WG machen. Mittlerweile ist besagte Freundin aber meine Freundin und die WG Idee ist somit hinfällig, da ich durch meine Söhne schon eine 4 Raum Wohnung brauche und darüber hinaus die Wohnungsauswahl sehr bescheiden ausfällt.
Jetzt ziehen wir zusammen in eine Wohnung und würden das gleiche Schlafzimmer nutzen, was es schwer macht das Ganze als WG zu deklarieren, hinzu kommt das mein Ältester weiß das wir zusammen sind und ein unheimliches Timing für derarte Äußerungen hat, falls mal Jemand vom amt vorbei kommen und das prüfen würde.
Meine Frage hier zu wäre folgende:
Muss sie nach dem Zusammenzug finanziell für meine Söhne aufkommen?
Ich würde nach dem Umzug den Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt bekommen und den Mietzuschuss vom JobCenter bzw. Arbeitsamt, je nachdem wie es bei mir beruflich ausschaut.
Mir war so, als hätte ich mal gelesen das es eine sogenannte Schonfrist für Zusammenzieher gibt, die bei einem Jahr liegen soll.
Gibt es die wirklich?
Oder hängt das am Bundesland?
Meine Freundin fängt im Oktober mit ihrem Studium an und hat dann noch weniger wie ich zu Verfügung, zumal ich von ihr nicht verlangen möchte für meine Söhne aufzukommen, weder finanziell noch sonst irgendwie.
Wo bekomme ich derartige Infos her bzw. wer hat Erfahrung damit und kann mir helfen, da ich mich so langsam auch um die Ummeldung beim örtlichen JobCenter kümmern muss.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Valentinstag.