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Forum » News, Politik & Wissenschaft » Threadalle verstoßen gegen Datenschutz...?
28.06.2017 15:14
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0 oder zu mindestens alle die whatsapp benutzen und nicht alle ihre gespeicherten Kontakte um Erlaubnis gefragt haben? Pflichten zur WhatsApp-Nutzung Alle Nutzer sind verpflichtet, bevor sie dem Nachrichtendienst beitreten, sich von den Kontakten in ihrem Adressbuch schriftlich die Zustimmung zur Nutzung zu holen. Ein Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld stellt für Nutzer des Nachrichtendienstes WhatsApp neue Pflichten auf: Vor dem Download der App müssen sie von allen auf ihrem Telefon gespeicherten Kontakten eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Denn, was die meisten Nutzer wahrscheinlich bislang gar nicht wussten: Jeder Nutzer stellt WhatsApp automatisch sein gesamtes Adressbuch, sprich Namen und die dazugehörigen Telefonnummern zur Verfügung. Also auch von solchen Personen, die selbst nicht bei WhatsApp angemeldet sind. So legt es der Nachrichtendienst im Kleingedruckten fest. Man bestätigt zudem mit dem Download, autorisiert zu sein, die fremden Nummern weiterleiten zu dürfen. Aber wer hat schon tatsächlich bei all seinen Kontakten nachgefragt, bevor er die App heruntergeladen hat? Strenge Richter Das Amtsgericht Bad Hersfeld war hier sehr streng: Es hat die Mutter eines elfjährigen Jungen dazu verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch ihres Sohnes gespeichert sind, eine schriftliche Erklärung einzuholen, in der diese sich mit der Weiterleitung an und der Nutzung ihrer Daten durch WhatsApp einverstanden erklären. Andernfalls dürfe der Sohn WhatsApp nicht nutzen. Informationelle Selbstbestimmung Der Hintergrund: Die automatische Weitergabe der Daten verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Personen, die ganz bewusst nicht WhatsApp als Messanger nutzen. Mögliche Folgen: Unterlassungsansprüche, Abmahngebühren oder Schadensersatz. Denkt man den Beschluss des Gerichts zu Ende und bedenkt man die Schwierigkeiten, die Vorgaben des Gerichts praktisch umzusetzen, dann dürfte das Geschäftsmodell von WhatsApp in naher Zukunft auf der Kippe stehen. https://www.swr.de/swrakt [...] dex.html Eigentlich ging es um das Umgangsrecht bei der Verhandlung, aber der Richter schießt sich scheinbar gern auf whatsapp ein: Die Mutter müsse alsbald Einverständniserklärungen aller WhatsApp-Kontakte ihres Sohnes einholen oder dafür sorgen, dass die Kontakte vom Smartphone entfernt werden. Außerdem müsse sie sich medienpädagogisch fortbilden. Dazu müsse sie auf der Webseite „Klicksafe“ monatlich mindestens drei Texte lesen und dies dem Gericht nachweisen. Klicksafe ist eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz. Das Vorgehen des Richters ist kein Einzelfall. Zwei Monate später, im Mai, kam ein geschiedener Vater zu ihm und wollte den Wochenend-Umgang mit seinem elfjährigen Sohn verlässlicher geregelt haben. Doch schnell kam wieder die Rede auf das Smartphone des Kindes und wieder zeigte sich, dass Eltern die datenschutz-rechtlichen Gefahren von Whatsapp völlig unterschätzen. Erneut verpflichtete der Bad Hersfelder Richter die Mutter (nicht den Vater) drei Texte monatlich auf Klicksafe zu lesen und so weiter. aus: Kommentar WhatsApp-Urteil Richter mit Mission, Thema egal Ein Bad Hersfelder Richter urteilt über mangelnden Datenschutz, obwohl es um Kindschaftsrecht geht. Nur die Mütter bekommen Auflagen.
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