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freiwillige Arbeitslosenversicherung 31.12.!


16.12.2006 03:58
HiddenNickname
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:idea:

Ab 01. Februar 2006 ist für bestimmte Personen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich. Zeiten
dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld heran gezogen werden.

Versicherungsberechigt sind Pflegepersonen, Selbständige (die mindestens fünfzehn Stunden tätig sind), Arbeitnehmer, die außerhalb der EU im Ausland beschäftigt sind.

Monatlicher Beitrag: 39,81 Euro (West) beziehungsweise 33,56 Euro (Ost).

Das Arbeitslosengeld wird dann nach Beruflicher Qualifikation bemessen!! Die sogenannte soziale Hängematte.

Wichtig ist, dass diese Personen innerhalb der letzten zwei Jahre unmittelbar vorher zwölf Monate arbeitslosenversichrungspflich tig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der oben genannten Tätigkeiten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Für Personen, die im Ausland
beschäftigt sind, ist die Agentur für Arbeit des letzten Wohnsitzes zuständig.

Unbedingt den Antrag stellen bis zum 31.12.2006! Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind häufig "nicht geschult", was natürlich System hat. Deshalb freundlich hartnächig bleiben, Anträge auch bei Unsicherheiten abgeben. Vorher anrufen was für Unterlagen benötigt werden!

näheres bei mißverständlicher Ausdrucksweise:

http://www.akademie.de/fu [...] ist.html

oder

http://www.ihre-vorsorge. [...] dig.html


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16.12.2006 15:50

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