seitenverdrängung ctp-buchbinderei?
seitenverdrängung im druck.
bei der ctp-arbeit erstell man ausschießschemas und kann dort eine seitenverdrängung bei mehrseitigen broschören einbauen bzw. berücksichtigen.
diese wird dann in der buchbinderei umgesetz bzw. geschnitten
meine frage: gibt es einen rechtlichen hintergrund wer ansagen muß ob die druckvorstufe eine seitenverdrängung einarbeiten soll oder nicht. also sagt der sachbearbeiter das, der kunde, die buchbinderei oder entscheidet es die druckvorsufe oder muß der layouter es berücksichtigen??
hilfe dringend. bitte
bei der ctp-arbeit erstell man ausschießschemas und kann dort eine seitenverdrängung bei mehrseitigen broschören einbauen bzw. berücksichtigen.
diese wird dann in der buchbinderei umgesetz bzw. geschnitten
meine frage: gibt es einen rechtlichen hintergrund wer ansagen muß ob die druckvorstufe eine seitenverdrängung einarbeiten soll oder nicht. also sagt der sachbearbeiter das, der kunde, die buchbinderei oder entscheidet es die druckvorsufe oder muß der layouter es berücksichtigen??
hilfe dringend. bitte