„Ein Personalausweis mit der Angabe „Staatsangehörigkeit: deutsch“ stellt keinen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit dar, sondern begründet lediglich eine Vermutung.“
Diese solle durch die Einbürgerungsurkunde bestätigt werden.
Eltern wollen eine Geburtsurkunde ihres Neugeboren und wenden sich an das zuständige Amt.
Beide Eltern legen einen deutschen Pass vor, Staatsangehörigkeit deutsch.
Reicht aber nicht, wenn der Nachnahme der Mutter "undeutsch klingt"!!!!!
Mutter: in Offenbach geboren, hessisches Abitur, Studium, Promotion,
deutscher Pass, aber Kind von Migranten.
Der Vater musste keine "Zusatzurkunde beibringen"...anderer Nachname...
Also lässt die Staatsangehörigkeit im Pass, der deutsche Bundespersonalausweis, nur eine "Vermutung zu"?
(aus: taz Behördliche Diskriminierung
Zu fremd für Buxtehude)
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Ich bin gespannt, ob Menschen demnächst "ausgebürgert" werden... weil sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Das scheint sich manches zu entwickeln...
Rund 4,3 Millionen Menschen haben neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates. Das ergab die letzte Volkszählung von 2011. Man kann die Doppelstaatler in drei Gruppen einteilen:
Einmal ist das die Gruppe der EU-Bürger: Sie bekommen in der Regel ohne Probleme zwei Pässe. EU-Bürger können also einen deutschen und einen italienischen oder ungarischen oder niederländischen haben. Die größte Gruppe der EU-Doppelstaatler ist laut Volkszählung jene, die neben dem deutschen auch einen polnischen Pass besitzen - das sind fast 700.000 Menschen.
In der zweiten Gruppe sind diejenigen Menschen, deren Herkunftsländer sich weigern, sie zu "entlassen". Oder die von ihren Herkunftsländern über Jahre hinweg keine Antwort bekommen - das kann bei Flüchtlingen zutreffen. Die doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten, kann in dem Fall aber Jahre dauern.
Die dritte Gruppe betrifft Kinder und Jugendliche: Zum einen diejenigen, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben - sie können in den meisten Fällen beide Pässe besitzen. Zum anderen diejenigen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und deren Eltern einen ausländischen Pass haben. Diese Jugendlichen dürfen mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen auch beide Staatsbürgerschaften haben.
(aus: Doppelte Staatsbürgerschaft
Wer hat in Deutschland zwei Pässe? /SWR )
(Ps.: heute geht kein Link ohne lesarische Fehlermeldung)