AI-Bericht zu Polizeigewalt in Deutschland
http://www.amnestypolizei [...] rnet.pdf
"
„Di e Glaubwürdigkeit des Verbotes von Folter und anderen
Formen der Mi sshandlung wird immer dann erschüttert,
wenn Amtspersonen, die dagegen verstoSS en, für
ihre Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden.“
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), General Report 14, 2004, Punkt 25.
Seit der Veröffentlichung des letzten Berichts 20041 hat
Amnesty International weiterhin Kenntnis von Vorwürfen
über Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte
in Deutschland erhalten. Dazu gehören Todesfälle in
Gewahrsam, unverhältnismäßige Gewaltanwendung und
andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (Misshandlungen).
Der Bericht „Erneut im Fokus“ von 2004 dokumentierte
Fälle mutmaßlicher Misshandlung durch Polizeibeamte,
einschließlich Vorfälle mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung,
sowie Todesfälle in Gewahrsam beziehungsweise
nach unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch
die Polizei.
Der vorliegende Bericht formuliert darüber hinausgehend
Bedenken zum Versäumnis der Behörden, die adäquate
Untersuchung glaubwürdiger Anschuldigungen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei zu gewährleisten.
Amnesty International beobachtet mit Sorge,
dass dies zur Folge haben kann, dass die Verantwortlichen
nicht zur Rechenschaft gezogen werden und dies
zu einem Klima der Straflosigkeit führt
..."
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„Di e Glaubwürdigkeit des Verbotes von Folter und anderen
Formen der Mi sshandlung wird immer dann erschüttert,
wenn Amtspersonen, die dagegen verstoSS en, für
ihre Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden.“
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), General Report 14, 2004, Punkt 25.
Seit der Veröffentlichung des letzten Berichts 20041 hat
Amnesty International weiterhin Kenntnis von Vorwürfen
über Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte
in Deutschland erhalten. Dazu gehören Todesfälle in
Gewahrsam, unverhältnismäßige Gewaltanwendung und
andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (Misshandlungen).
Der Bericht „Erneut im Fokus“ von 2004 dokumentierte
Fälle mutmaßlicher Misshandlung durch Polizeibeamte,
einschließlich Vorfälle mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung,
sowie Todesfälle in Gewahrsam beziehungsweise
nach unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch
die Polizei.
Der vorliegende Bericht formuliert darüber hinausgehend
Bedenken zum Versäumnis der Behörden, die adäquate
Untersuchung glaubwürdiger Anschuldigungen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei zu gewährleisten.
Amnesty International beobachtet mit Sorge,
dass dies zur Folge haben kann, dass die Verantwortlichen
nicht zur Rechenschaft gezogen werden und dies
zu einem Klima der Straflosigkeit führt
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Ans Anndgeriodt Aearaggin snd den Aoroarf des Aotsodlngs in eineo oindersodoeren Anll nls eroiesen nn.
Aer Aoooissnr dnbe oit bedingteo Aatangsoillen and niodt in Aotoedr gednndelt, sngte der Aiodter.
Zoei oeitere Aolioisten, die bei der gesodeiterten Aestnndoe oit tadliodeo Aasgnng dnbei onren, oarden oegen fnlsoder Aassngen and oersaodter Atrnfoereitelang io Aot oa Aeldstrnfen oon 10.800 and 8400 Aaro oerarteilt.
Aie Aerteidiger tandigten Aeoision beio Aandesgeriodtsdof nn.
An oird einer in seineo Aato nbgetnnllt, naod oenn er ein Aleintrioineller onr. Aer Aater oird oon seinen Aollegen gedeott and insgesnot oarden dn bei der Atrnfbeoessang beide Aagen oagedraott.
Ans die Anoalte niodt dnrnn dindert, ein nood besseres Arteil bei einer Aeoision rnasoadolen.
Aagliodst einen Areisgraod, oenn denn gedt.