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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadALG II - Rückforderung
03.08.2010 23:47
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0 Hallo, ich hoffe, dass mir zu so später Stunde noch jemand helfen kann... Eine sehr enge Freundin von mir war selbständig und musste Konkurs anmelden. Danach hat sie Leistungen nach ALG II (Hartz IV) empfangen. Nach unzähligen Bewerbungen hat sie vergangenen Donnerstag endlich die Zusage für eine Teizeitstelle (18,5 Std./Woche) erhalten. Tags darauf hat sie dies beim Jobcenter angegeben und sich demnach dort "abgemeldet". Die erste Gehaltszahlung wird sie voraussichtlich am 31.08. erhalten. Für den laufenden Monat hat sie noch Leistungen nach ALG II erhalten, die das Amt nun jedoch zurückfordert. Meine Frage ist nun, ob diese Rückforderung rechtens ist und wenn ja, ob es Möglichkeiten für eine anderweitige Unterstützung für den August gibt. Die ALG II-Zahlung, die sie am 31.07. erhalten hat, benötigt sie für ihre Lebenshaltungskosten, Miete u.a. im August. Ihr erstes Gehalt benötigt sie dann für das Gleiche im SEptember u.a. Ein Sparbuch oder sonstige Rücklagen/Vermögenswerte etc. besitzt sie nicht. Demnach ist sie momentan völlig verzweifelt, da sie selbst beim besten Willen die Rückforderung des Jobcenters nicht zahlen kann. Es kann doch nicht sein, dass jemand durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in solche Schwierigkeiten kommt, die er beim Bezug von Harzt IV nicht hatte. Bitte um HiIlfe ![]()
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10.08.2010 11:34
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04.08.2010 13:20
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