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Anrecht auf Arbeitslosengeld?

Amaya91
HiddenNickname
offline
16.04.2011 19:41
0
Servus,

ich kenne mich mit sowas nicht so genau aus, deshalb wollte ich hier einmal nachfragen, bevor ich den Weg zum Arbeitsamt gehe, weil mein Betreff auch noch etwas in der Zukunft liegt...

Ich bin Anfang 2014 mit meiner zwei-einhalb jährigen Ausbildung fertig. Im Moment sind die Arbeitsmarktchancen sehr gut für den Beruf, den ich erlerne und das wird in der Zukunft auch so bleiben, da nicht so viele Leute den Job erlernen (mit ein Grund wird sicherlich sein, dass man in die Ausbildung 5.000 Euro investieren muss und zwei Jahre von den zwei-einhalb Jahren unbezahlt sind, weil es an einer Fachschule ist).

Aber wie ist das, wenn ich z.B. nachdem ich ausgelernt hab Anfang 2014 nicht sofort eine Stelle finde. Wenn ich z.B. erst vier Monate später eine Anstellung als ausgelernte Kraft bekäme, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengled die z.B. vier Monate zwischen Ausbildungsende und Arbeitsbeginn?
Oder muss mein Vater dann noch für mich aufkommen, obwohl ich nicht mehr zu Hause wohne?
Man geht dann zum Arbeitsamt und beantragt Hartz4 oder? Wie schnell bekommt man dann sein Geld?
Ist gesichert, dass dann auch meine Miete, Lebenshaltungskosten übernommen wird ect.? (Miete sind z.B. 300 Euro warm).

Ich freu mich über die Beantwortung von Euch auf meine Fragen...