Arbeitsamt - Regel?
Hallo,
während man arbeitslos ist, darf man nicht einfach so verreisen, ohne Zustimmung vom Amt, das ist mir klar.
Aber nun hat eine Bekannte behauptet, man dürfe auch nicht verreisen, wenn einem gekündigt worden ist, und man sich noch in der Kündigungsfrist befindet. Man würde dem Amt ja nicht für Vermittlung zur Verfügung stehen.
Beispiel: zum 31.Oktober gekündigt, ab 01. November arbeitslos. Man möchte aber noch im Oktober verreisen.
Kann mir da jemand helfen?
I.
während man arbeitslos ist, darf man nicht einfach so verreisen, ohne Zustimmung vom Amt, das ist mir klar.
Aber nun hat eine Bekannte behauptet, man dürfe auch nicht verreisen, wenn einem gekündigt worden ist, und man sich noch in der Kündigungsfrist befindet. Man würde dem Amt ja nicht für Vermittlung zur Verfügung stehen.
Beispiel: zum 31.Oktober gekündigt, ab 01. November arbeitslos. Man möchte aber noch im Oktober verreisen.
Kann mir da jemand helfen?
I.