Um LESARION optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern verwenden wir zur Auswertung Cookies. Mehr Informationen über Cookies findest du in unseren Datenschutzbestimmungen. Wenn du LESARION nutzst erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.




Forum » News, Politik & Wissenschaft » Thread

Arbeitsrecht für Lebenspartnerschaften


24.12.2010 12:53
HiddenNickname
0

Erstmal wünsche ich euch allen einen wunderschönen Heiligabend =)

Ich sitze hier gerade und erarbeite mir Themen für mein Theaterprojekt an dem ich Teilnehme. Unteranderem habe ich das Theme Lebenspartnerschaft.
Gerade hänge ich am Abschnitt Arbeitsrecht und ich muss sagen, wenn man mit Grippe im Bett liegt ist die Konzentrationsfähigkeit wirklich nicht sehr hoch

Nun habe ich gerade aus Wikipedia folgenden Text gelesen:

ZitatArbeitsrecht
Am 29. April 2004 erging ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem die Vergütung von verheirateten Angestellten nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auch für verpartnerte Angestellte anzuwenden seien. Bislang hatten Arbeitgeber den Ortszuschlag nur im Fall einer Ehe erhöht.[11] Nachdem diese Besserstellung heterosexueller Partnerschaften auch für Lesben und Schwule galt, wurde in den neu geschlossenen Tarifverträgen (TVöD bzw. TV-L), die in den Jahren 2005 und 2006 zustande kamen, der Wegfall des erhöhten Ortszuschlags beschlossen. Allerdings erfolgte die Gleichstellung von Lebenspartnern bei Angestellten im öffentlichen Dienst explizit im Wortlaut der Verträge, wie z.B. bei Arbeitsbefreiungen wegen Tod oder Niederkunft des Lebenspartners[12]. Auch bei der Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts[13] Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen. Einem hinterbliebenen Lebenspartner ist danach die gleiche Hinterbliebenenrente zu gewähren wie einem hinterbliebenen Ehepartner.

Am 7. Juli 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die betriebliche Hinterbliebenenversorgung auch für die verpartnerten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu gewähren ist.[14][/14][/13][/12][/11]


mein Problem gerade: ist das Arbeitsrecht in der Lebenspartnerschaft nun mit dem in einer Ehe gleichgestellt oder nicht???

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

edit: Tippfehler verbessert


editiert am 24.12.2010 13:00 melden

0


24.12.2010 13:01
24.12.2010 13:00
24.12.2010 12:58

0









>>> Laufband-Message ab nur 5,95 € für 3 Tage! <<<