Arbeitsrechtliche Frage
Da selbst Dr. Google keine Antwort darauf parat hatte, frage ich hier mal, vielleicht weiß das jemand.
Es heißt ja, dass man ab dem 3. Werktag Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu ng benötigt.
Wie sieht es aus, wenn man an einem der 3 Werktage nur "Teil Krank" war, also krankheitsbedingt früher heimgegangen ist? Zählt das arbeitsrechtlich auch als ein kompletter Krankheitstag, auch dann, wenn man 2h vor dem Ablauf der Kernzeit heimgegangen ist?
Außerdem würde mich interessieren: Entstehen dem Arbeitgeber irgendwelche Vorteile dadurch, wenn man sich schon am 1. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu ng ausstellen lässt bzw. Nachteile, wenn man es erst ab dem 3. Werktag macht? Ich meine damit nicht Vorteile/Nachteile, die den Ausfall selbst betreffen, sondern die Finanzierung.
Es heißt ja, dass man ab dem 3. Werktag Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu ng benötigt.
Wie sieht es aus, wenn man an einem der 3 Werktage nur "Teil Krank" war, also krankheitsbedingt früher heimgegangen ist? Zählt das arbeitsrechtlich auch als ein kompletter Krankheitstag, auch dann, wenn man 2h vor dem Ablauf der Kernzeit heimgegangen ist?
Außerdem würde mich interessieren: Entstehen dem Arbeitgeber irgendwelche Vorteile dadurch, wenn man sich schon am 1. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu ng ausstellen lässt bzw. Nachteile, wenn man es erst ab dem 3. Werktag macht? Ich meine damit nicht Vorteile/Nachteile, die den Ausfall selbst betreffen, sondern die Finanzierung.