Ausländerin "heiraten"?
Also, was ich hier über diese "eingetragene Lebenspartnerschaf" höre entsetzt mich wicklich... wozu ist sie dann eingerichtet worden, wenn steuerlich und informationsrechtlich etc. sich gar nichts ändert?
Nun meine Frage: Wenn die eingetragene "Lebenspartnerschaft" ; nun keine Folgen hat - dann wird durch die Heirat mit einer Ausländern (Europäerin) doch vermutlich auch kein Aufenthaltsrecht oder gar Staatsbrügertum mehr erlangt oder? Also wenn ich meine Ausländische Freundin heirate, bzw. "eintragen lasse" dann hat sie danach hier dieselben Schwierigkeiten wie uneingetragen? Wißt ihr das?
Nun meine Frage: Wenn die eingetragene "Lebenspartnerschaft" ; nun keine Folgen hat - dann wird durch die Heirat mit einer Ausländern (Europäerin) doch vermutlich auch kein Aufenthaltsrecht oder gar Staatsbrügertum mehr erlangt oder? Also wenn ich meine Ausländische Freundin heirate, bzw. "eintragen lasse" dann hat sie danach hier dieselben Schwierigkeiten wie uneingetragen? Wißt ihr das?