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Bay. Landeswahlgesetz


25.09.2008 16:03
HiddenNickname
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Ich bin vor einem Monat mit meiner Freundin nach Bayern gezogen. Bis heute haben wir keine Wahlunterlagen bekommen. Auf meine telefonische Nachfrage bei der Stadt wird mir allen Ernstes mitgeteilt, dass wir nicht wahlberechtigt sind. Um an den Landtagswahlen teilnehmen zu dürfen, muss man laut Landeswahlgesetz mindestens 3 Monate vorher in Bayern gemeldet sein!
Ich find das echt heftig und denke, dass dieses Vorgehen im Widerspruch zu Artikel 3(3) des Grundgesetzes steht.
Oder kennt ihr eine sinnvolle Begründung für diese Bestimmung?

editiert am 25.09.2008 16:29 melden

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25.09.2008 16:53
25.09.2008 16:47
25.09.2008 16:44
25.09.2008 16:39
editiert am 25.09.2008 16:45 melden kommentieren
25.09.2008 16:33
25.09.2008 16:23
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25.09.2008 16:05

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