Besenrein nach Auszug ins Pflegeheim?
Hallo ihr Lieben, ich habe eine dringende Frage. Meine Schwiegermutter hat Alzheimer im vorletztem Stadium. Nun musste sie ins Pflegeheim, wir konnten die Betreuung nicht mehr übernehmen, weil es immer mehr und mehr wurde. In ihrem Mietvertrag steht, das Schöhnheitsreperaturen zu machen sind. Der Vermieter meint, das mit Schönheitsreperaturen, auch das Streichen der Wände gemeint ist. Sind wir bzw meine Schwiegermutter wirklich dazu verpflichtet? Ich kenne mich mit Gesetzen diesbezüglich nicht aus, aber mir war so, als wenn vor 2 Jahren ein Gesetz raus gekommen ist, das man die Wohnung nur noch besenrein hinterlassen muss. Oder gibt es Sondergesetze die bei Menschen gelten, die ins Pflegeheim müssen, weil sie nix mehr alleine können? Theoretisch hätte meine Schwiegermutter ja das Geld dafür. Ich bitte um Antworten und Links die mir da weiter helfen. Ich selber bin etwas schwer von Kapè, was Schachtelsätze in Gesetzestexten betrifft. Hilfe!!!!
Kann jemand helfen?
Kann jemand helfen?