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Die letzte Instanz im Tierschutz muss unparte


13.02.2014 18:42
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Anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Affenversuche in Bremen weiterhin zu legitimieren (wer mehr erfahren möchte, lese hie nachr:http://www.veganblog.de/ 2014/02/12/staatsziel-tierschu tz-in-bremen-gescheitert/) , möchte ich gerne eine Petition der Albert-Schweizer-Stiftung teilen.

Ich kopiere den Petitionstext der Einfacheit halber mal raus.

" Stellen Sie sich vor, ein Tierschutzfall wird vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verhandelt und der Richter sagt Ihnen, dass er das im Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz nur für »ein kleines Steinchen« hält. Würden Sie diesem Richter zutrauen, ein ausgewogenes Urteil zu fällen?

Diese Frage ist nicht theoretisch. Im Bundesverwaltungsgericht ist der vorsitzende Richter Dieter Kley für das Tierschutzrecht zuständig. Und Richter Kley hat die o. g. Äußerung in einer wichtigen Verhandlung genau so getroffen. Ein solcher Richter kann und darf nicht die letzte Instanz in Tierschutzfragen sein. Die jüngste Entscheidung zu den Affenversuchen in Bremen sowie der Umgang mit zentralen Rechtsfragen in diesem Verfahren unterstreichen das. Unterzeichnen Sie deshalb unseren Appell an die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, diesem Richter die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht zu entziehen und einen unvoreingenommenen Richter (m/w) einzusetzen!"

https://albert-schweitzer [...] ter-kley

ps: Ja, ja, Online-Petitionen und so... aber vllt. bringt's tatsächlich was, ich will es nicht unversucht lassen.

editiert am 13.02.2014 18:44 melden

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