Doppelte Staatsbürgerschaft + Verpartnerung
Ich habe mal rein interessehalber eine Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft und zur eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Wenn zwei Frauen sich verpartnern, und eine von den beiden hat die doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch/ Italienisch), kann die Partnerin (Deutsch) diese dann (nach einem bestimmten Zeitraum) auch beantragen?
Weiß da jemand 'was Genaueres?
Wenn zwei Frauen sich verpartnern, und eine von den beiden hat die doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch/ Italienisch), kann die Partnerin (Deutsch) diese dann (nach einem bestimmten Zeitraum) auch beantragen?
Weiß da jemand 'was Genaueres?