EU-Richter heute: Ehe und Homo-Paare rechtlic
Frohe Kunde: Urteil gegen Diskriminierung
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Rechte von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. In einem Grundsatzurteil gegen die Stadt Hamburg haben die EU-Richter festgestellt, dass Eheleute und Homo-Paare die gleichen Rechte und Pflichten haben.
Die Hansestadt Hamburg muss einem homosexuellen Verwaltungsangestellten höhere Rentenbezüge zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Hamburg den ehemaligen Angestellten wegen seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert hat.
Der Kläger war eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und hatte daraufhin eine Neuberechnung seiner Zusatzversorgungsbezüge verlangt. Die Stadt hat das abgelehnt, da der Antragsteller nicht verheiratet sei. Diese Begründung verstößt aus Sicht der EU-Richter in Luxemburg der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ( Richtlinie 2000/78/EG).
Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Das Urteil geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Die EU-Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, dass es "in der deutschen Rechtsordnung infolge der schrittweisen Annäherung der für die Lebenspartnerschaft geschaffenen Regelungen an die für die Ehe geltenden keinen ins Gewicht fallenden rechtlichen Unterschied mehr zwischen diesen beiden Personenständen gibt".
Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft sind "einander zur Fürsorge und Unterstützung verpflichtet, wie dies auch bei Ehegatten während des Zusammenlebens der Fall ist". Anders gesagt: Homosexuelle Paare und Eheleute haben dieselben Rechte und Pflichten. "Der verbleibende Unterschied liege nämlich im Wesentlichen nur noch darin, dass die Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner, die eingetragene Lebenspartnerschaft deren Gleichgeschlechtlichkeit voraussetze", so das Gericht weiter.
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Rechte von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. In einem Grundsatzurteil gegen die Stadt Hamburg haben die EU-Richter festgestellt, dass Eheleute und Homo-Paare die gleichen Rechte und Pflichten haben.
Die Hansestadt Hamburg muss einem homosexuellen Verwaltungsangestellten höhere Rentenbezüge zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Hamburg den ehemaligen Angestellten wegen seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert hat.
Der Kläger war eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und hatte daraufhin eine Neuberechnung seiner Zusatzversorgungsbezüge verlangt. Die Stadt hat das abgelehnt, da der Antragsteller nicht verheiratet sei. Diese Begründung verstößt aus Sicht der EU-Richter in Luxemburg der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ( Richtlinie 2000/78/EG).
Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Das Urteil geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Die EU-Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, dass es "in der deutschen Rechtsordnung infolge der schrittweisen Annäherung der für die Lebenspartnerschaft geschaffenen Regelungen an die für die Ehe geltenden keinen ins Gewicht fallenden rechtlichen Unterschied mehr zwischen diesen beiden Personenständen gibt".
Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft sind "einander zur Fürsorge und Unterstützung verpflichtet, wie dies auch bei Ehegatten während des Zusammenlebens der Fall ist". Anders gesagt: Homosexuelle Paare und Eheleute haben dieselben Rechte und Pflichten. "Der verbleibende Unterschied liege nämlich im Wesentlichen nur noch darin, dass die Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner, die eingetragene Lebenspartnerschaft deren Gleichgeschlechtlichkeit voraussetze", so das Gericht weiter.