Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspar
http://lsvd.de/index.php?id=1532
Endlich! Mal sehen, wie die Politik darauf regiert. Denn offenbar ist das Urteil nicht angefochten worden. Folglich geht es nicht zum Bundesverwaltungsgericht. Es ist also rechtskräftig!
Partytime...
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