Eidesstattliche Versicherung
Hallo!
Vielleicht weiß jemand von euch eine Antwort auf meine Frage.
Hab schon gegoogelt, ohne nennenswerten Erfolg:
Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen jemanden.
Eidesstattliche Versicherung hat er schon abgegeben.
Nun habe ich erfahren, dass der Schuldner vor ca. zwei Monaten geerbt hat. Wenn er das nicht sozusagen freiwillig beim Gerichtsvollzieher angibt, macht er sich dann strafbar?
Und wenn ja, mit was für einer Strafe muss er dann rechnen?
Bin gespannt auf eure Antworten
AGGI
Vielleicht weiß jemand von euch eine Antwort auf meine Frage.
Hab schon gegoogelt, ohne nennenswerten Erfolg:
Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen jemanden.
Eidesstattliche Versicherung hat er schon abgegeben.
Nun habe ich erfahren, dass der Schuldner vor ca. zwei Monaten geerbt hat. Wenn er das nicht sozusagen freiwillig beim Gerichtsvollzieher angibt, macht er sich dann strafbar?
Und wenn ja, mit was für einer Strafe muss er dann rechnen?
Bin gespannt auf eure Antworten
AGGI