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Eidesstattliche Versicherung

aggi1960
HiddenNickname
offline
26.09.2011 17:28
0
Hallo!
Vielleicht weiß jemand von euch eine Antwort auf meine Frage.
Hab schon gegoogelt, ohne nennenswerten Erfolg:
Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen jemanden.
Eidesstattliche Versicherung hat er schon abgegeben.
Nun habe ich erfahren, dass der Schuldner vor ca. zwei Monaten geerbt hat. Wenn er das nicht sozusagen freiwillig beim Gerichtsvollzieher angibt, macht er sich dann strafbar?
Und wenn ja, mit was für einer Strafe muss er dann rechnen?

Bin gespannt auf eure Antworten

AGGI
Zauberdrachin..
HiddenNickname
offline
26.09.2011 17:59
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Blaubeere35
HiddenNickname
mobile
26.09.2011 17:53
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