Erzieherin - Arbeitsvertragsverhandlung
Nächste Woche ist es (wahrscheinlich) soweit und ich muss/darf mich in die Vertragsverhandlungen für mein Arbeitsverhältnis als Erzieherin begeben.
Meine Versuche, mich in den Listen und Tabellen vom BAT-Ost zu orientieren, haben nur mäßigen Erfolg gebracht. Und da dachte ich, vielleicht gibt es hier jemanden, der sich so ein bisschen auskennt und mir mit einigen Eckdaten weiterhelfen kann...
Also folgendes:
Ich möchte als Erzieherin in einem Eltern-Kind-Projekt anfangen. Da wird in Schichten gearbeitet (3-Schicht-System mit Nachtbereitschaft vor Ort) und der Träger ist nicht der Traumarbeitgeber - was schon daran erkennbar ist, dass er immernoch nach dem Tarif BAT-Ost aus 2004 vergütet.
Außerdem bewegt er sich in allen Bereichen an der Minimum-Grenze.
Ich wüsste für das Gespräch gern,
wieviele Urlaubstage mir (durch den Schichtdienst) zustehen würden (ich bin 27 Jahre alt),
in welche Entgeltgruppe ich im BAT-Ost zähle als Erzieherin - da steht immer irgendwie nur, dass Arbeitnehmer mit 3jähriger Ausbildung in den Entgeltgruppen 5-8 zu finden sind. Aber ich bin auf keine Seite gestoßen, auf der steht, wie ich herausfinden kann, ob ich nun in 5, 6, 7 oder 8 bin...
Und ob es gesetzlich festgelegte Fortbildungsunterstützungen gibt (abgesehen von 10 Tagen Bildungsurlaub in 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren) - Also Kostenübernahme oder Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an arbeitsrelevanten Fortbildungen.
Also ich hab mir schon mal meine Gehaltsvorstellungen ausgerechnet (bedarfsorientiert) und würde sie gern mit dem Tarif abgleichen.
Kennt sich da jemand aus? Das wäre total super! Würd gern so sicher wie möglich auftreten, um wenigstens ein bisschen was rausschlagen zu können :-)
Liebe Grüße,
J.
Meine Versuche, mich in den Listen und Tabellen vom BAT-Ost zu orientieren, haben nur mäßigen Erfolg gebracht. Und da dachte ich, vielleicht gibt es hier jemanden, der sich so ein bisschen auskennt und mir mit einigen Eckdaten weiterhelfen kann...
Also folgendes:
Ich möchte als Erzieherin in einem Eltern-Kind-Projekt anfangen. Da wird in Schichten gearbeitet (3-Schicht-System mit Nachtbereitschaft vor Ort) und der Träger ist nicht der Traumarbeitgeber - was schon daran erkennbar ist, dass er immernoch nach dem Tarif BAT-Ost aus 2004 vergütet.
Außerdem bewegt er sich in allen Bereichen an der Minimum-Grenze.
Ich wüsste für das Gespräch gern,
wieviele Urlaubstage mir (durch den Schichtdienst) zustehen würden (ich bin 27 Jahre alt),
in welche Entgeltgruppe ich im BAT-Ost zähle als Erzieherin - da steht immer irgendwie nur, dass Arbeitnehmer mit 3jähriger Ausbildung in den Entgeltgruppen 5-8 zu finden sind. Aber ich bin auf keine Seite gestoßen, auf der steht, wie ich herausfinden kann, ob ich nun in 5, 6, 7 oder 8 bin...
Und ob es gesetzlich festgelegte Fortbildungsunterstützungen gibt (abgesehen von 10 Tagen Bildungsurlaub in 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren) - Also Kostenübernahme oder Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an arbeitsrelevanten Fortbildungen.
Also ich hab mir schon mal meine Gehaltsvorstellungen ausgerechnet (bedarfsorientiert) und würde sie gern mit dem Tarif abgleichen.
Kennt sich da jemand aus? Das wäre total super! Würd gern so sicher wie möglich auftreten, um wenigstens ein bisschen was rausschlagen zu können :-)
Liebe Grüße,
J.