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Filesharing


12.05.2010 12:18
HiddenNickname
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werte tauschbörsennutzerinnen, liebe netzungesichertbelasserinnen,

der bgh hatte über die fragestellung zu befinden, ob der inhaber eines ungesicherten w-lan-netzes für urheberrechtsverletzungen dritter (beispielsweise der nachbarn) haftet. im ergebnis wurde die störerhaftung der instanzgerichte bejaht. es sind also vom netzinhaber die abmahnkosten zu tragen sowie eine unterlassungserklärung abzugeben. allerdings sind die abmahnkosten in fällen, in denen der umfang der rechteverletzungen keinen komerziellen charakter aufweist, auf eur 100,00 begrenzt. wichtig ist die entscheidung insoweit, als ein anspruch des rechteinhabers auf schadenersatz zurückgewiesen wurde.

ihr solltet also, sofern ihr euch gerade mit abmahnanwälten herumschlagt, die geltend gemachten forderungen sorgfältig prüfen und nicht einfach zahlen.

hier die pressemitteilung vom 12.05.2010 (schriftliche entscheidungsgründe liegen noch nicht vor)

http://juris.bundesgerich [...] ;anz=638


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13.05.2010 16:40

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