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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadFreistellung für Vorstellungsgespräche
20.11.2012 20:11
HiddenNickname
0 So, irgendwie habe ich kein passendes Unterforum gefunden. Deshalb platziere ich mein Thema eben hier. Recht passt da ja schon irgendwie. Ich möchte mich gleich vorab entschuldigen: Ich mag die Ausnutzerei der sogenannten "Kannst Du mal eben"-Berufe nicht besonders, benötige aber dennoch einen arbeitsrechtlichen Rat. Meine Anwältin ist leider im Urlaub und da es einigermaßen dringend ist, versuche ich mein Glück hier. Folgende Situation: Ich bin seit anderthalb Jahren in einem Unternehmen beschäftigt. Mein Vertrag läuft Mitte Dezember aus und wird seitens des Unternehmens nicht verlängert. Logischerweise habe ich mich beworben und nun morgen ein Vorstellungsgespräch. Dies läge eigentlich in meiner Arbeitszeit. Ich habe mich selbstverständlich informiert und den § 629 BGB gefunden, der besagt, dass mich mein Arbeitgeber für eine angemessene Zeit vom Dienst befreien muss, sogar vergütet. Also stellte ich bei meinem Arbeitgeber einen formlosen Antrag. Jetzt wurde ich aber nicht freigestellt, sondern meine Einsatzzeiten wurden für zwei Tage so geändert, so dass ich die verlorene Zeit quasi nacharbeiten muss. Wohlgemerkt - in meinem eigentlichen Antrag ging es um zwei bis maximal zweieinhalb Stunden. Ist dies rechtens? Nach meinem juristischen Halbwissen und dem Verständnis des Gesetzestextes ist das absolut nicht korrekt. Weiß jemand einen Rat oder gar eine Quelle, die mir weiterhelfen könnte?
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20.11.2012 22:23
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