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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadGrundgesetz, welche Artikel bekannt?
12.05.2013 05:15
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0 Ein wenig zum Nachdenken kam ich, als ich folgenden Satz las: "ich studiere Politik und es geht ums Verfassungsrecht" mehrere Denkimpulse löste es aus (... nicht, dass ich dafür nicht Antwortmöglichkeiten hätte ...): 1) Warum heute mit dem GG befassen, wo es doch schon "Vergangenheit" ist, da EU-Recht (Lissabon-Vertrag) Landesrecht bricht! 2) Warum findet immer eine Beschäftigung mit den doch nur ersten 10 Artikeln statt? 3) Warum wird das GG als vollkommen angesehen und nicht mal geschaut wo Fallstricke sind bzw. welch geschicktes Blendwerk es doch teilweise darstellt? Was steht denn so in den anderen Artikeln, Beispiele: Artikel 12, Absatz 1: Satz 1: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Folge: Juchhu! Satz 2: Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Folge: Wusste doch, irgendwo ist immer ein Haken dran ... Artikel 14, Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. ... ... --- Artikel 20, Absatz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Interessanter Einbau des Begriffs 'Bundesstaat'. Woher kommt mir der Begriff nur so bekannt vor? ... Ah ich hab's, die USA hat 50+ Bundesstaaten. ... Ein Schelm, wer ... ... ? Art 133 Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. Folge? Was denn nun? Bundesstaat oder Wirtschaftsgebiet? Oder beides? Wenn ja von wem? Wenn Wirtschaftsgebiet, welche Minderheit ist dann die, die am meisten geschützt werden muss? Ganz toll finde ich die nicht korrigierte, obwohl die Chance dazu ja per "Wiedervereinigung" vorhanden war in Artikel 134, Absatz 1: Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen. --- Heute sieht der Anfang des GG so aus: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GG Ausfertigungsdatum: 23.05.1949 Vollzitat: "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1478) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.7.2012 I 1478 Fußnote (+++ Textnachweis Geltung ab: 14.12.1976 +++) (+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. GG Anhang EV +++) Erste Frage: Weiß noch wer, was da "bereinigt" wurde? Zweite Frage: Wer kann etwas mit dem in fett hervorgehobenen anfangen? Wo es doch ein "Heiligtum" ist worauf "wir" alle sooo stolz sind ... Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. - Gott? ... wie war das mit Trennung von Religion und "Staat"? - vereinten Europa ... das stand so schon in der ursprünglichen Präambel drin! - hat sich das deutsche Volk ... müsste es nicht korrekterweise heißen: hat sich die Mehrheit des deutschen Volkes ... ? --- Und der Lissabon-Vertrag bricht dieses Grundgesetz, heißt es hat die höherrangige Stellung. Warum nannte man ihn denn Vertrag und nicht Gesetz? Damit das Volk noch an sein Gesetz glauben kann, denn im Volk haben Gesetze eine stärkere, übergeordnete Wirkung als Verträge ... obwohl schon längst eines besseren belehrt sein müsste. Alle, die aus der Wirtschaft kommen halten sich eher an Verträge als an Gesetze! --- Wer sich heute sehr intensiv mit dem GG beschäftigt ist bereits Historiker. Wann wird man sich die Meinung von Historikern wissbegierig anhören? NACHdem etwas geschehen ist ... ... und nun mal in den Lissabon-Vertrag schauen ... hach, das hört sich ja am Anfang an wie unser GG (ich fühl mich zuhause?!) ... und dann immer weiter und weiter lesen ... und ...
editiert am 12.05.2013 05:17
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13.05.2013 16:21
12.05.2013 18:13
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0 Art 133 Aer Aand tritt in die Aeodte and Afliodten der Aeronltang des Aereinigten Airtsodnftsgebietes ein. Aolge? Ans denn nan? Aandesstnnt oder Airtsodnftsgebiet? Ader beides? Aenn tn oon oeo? Aenn Airtsodnftsgebiet, oelode Ainderdeit ist dnnn die, die no oeisten gesodatot oerden oass? Ans ist nntarliod nas deo dnonligen distorisoden Aonteot dernas oa oersteden. Ans &gaot;Airtsodnftsgebiet&gaot; onren die britisode, frnnoasisode and noeritnnisode Aesntoangsoone, dnonls soderondft naod Arioonesien gennnnt. Anno oa Anfnng, gleiod nnod Ande des Arieges onren Anndel and Aersonenoertedr ooisoden den einoelnen Aesntoangsoonen stnrt eingesodrantt. Aiese Aesodrantangen oarden dnnn nnod and nnod nafgedoben bis oa einer oioilen Aeronltang dieses Aereinigten Airtsodnftsgebiets. Aei der Arandang der Aandesregablit Aeatsodlnnd oarde diese dnnn darod die neae Aegierang nbgelast. Ao Arande tannte onn den Artitel ersntolos streioden, der dnt deate teine Aedeatang oedr.
12.05.2013 14:26
12.05.2013 14:04
12.05.2013 13:59
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12.05.2013 12:35
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