Hartz-IV-Kürzung
wegen Omas Geburtstagsgeld?
Das Bundessozialgericht entscheidet heute, ob Geldgeschenke an Kinder auf den Hartz-IV-Regelsatz der Mutter angerechnet werden dürfen.
Hintergrund: Eine Großmutter hatte ihren Enkeln Geld zum Geburtstag und zu Weihnachten geschenkt, was das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig als Familieneinkommen wertete und die Geldgeschenke auf den Hartz-IV-Satz der Mutter anrechnete und von ihr insgesamt 510 Euro zurückverlangte.
Ich hoffe ja doch , daß die Karlsruher Richter nicht auch noch an eindeutig gewidmeten Geschenken an "arme" Kinder "vergreift".
Wie seht ihr das?
Das Bundessozialgericht entscheidet heute, ob Geldgeschenke an Kinder auf den Hartz-IV-Regelsatz der Mutter angerechnet werden dürfen.
Hintergrund: Eine Großmutter hatte ihren Enkeln Geld zum Geburtstag und zu Weihnachten geschenkt, was das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig als Familieneinkommen wertete und die Geldgeschenke auf den Hartz-IV-Satz der Mutter anrechnete und von ihr insgesamt 510 Euro zurückverlangte.
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