Hilfe Brauche DRINGEND Rat von einer Anwältin
Halllo Habe folgendes Problem :
Hab ein Handy verkauft, die Frau hat nicht auf versicherten Versand bestanden sondern mit Warensendung. Die Sendung ist nicht ngekommen. ich hab bei der post nach gefragt , konnte sich niemand zu äussern sondern ich hätte einen kostenpflichtigen nachforschungsantrag stellen können,wovon man mir aber abriet weil es eh zu 90% unnötig geldverschwenderei wäre.(ich war derzeit immer ansprechpartner für diese Frau, sie wurde von mal zu mal grantiger und behauptet sogar ich hätte es vllt nicht abgeschickt und ich müsse ihr den betrag erstatten sonst würde sie zum Anwalt gehen. Daraufhin habe ich ihr nochmals gesagt ,dass sie unversichteren versand gewählt hat und auch nicht ausdrücklich auf versichten versand bestand und ich somit nicht mehr hafte bei abgabe/einwurf bei der post . Jetzt will diese Dame meine Adresse um mir ein Anwaltsschreiben zu schicken.... Was soll ich tun ???
Das hier hab ich ihr auch nochmal als grundlage für des ganze rausgesucht:
>Unversicherter Versand, Ware weg?! - wer haftet?
Wenn Sie mich fragen, verhält es sich so:
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Heißt: Bis zur Abgabe beim Versandunternehmen haften Sie, ab dann der Käufer. Allerdings sollten Sie (Zeugenaussagen etc.)
Hab ein Handy verkauft, die Frau hat nicht auf versicherten Versand bestanden sondern mit Warensendung. Die Sendung ist nicht ngekommen. ich hab bei der post nach gefragt , konnte sich niemand zu äussern sondern ich hätte einen kostenpflichtigen nachforschungsantrag stellen können,wovon man mir aber abriet weil es eh zu 90% unnötig geldverschwenderei wäre.(ich war derzeit immer ansprechpartner für diese Frau, sie wurde von mal zu mal grantiger und behauptet sogar ich hätte es vllt nicht abgeschickt und ich müsse ihr den betrag erstatten sonst würde sie zum Anwalt gehen. Daraufhin habe ich ihr nochmals gesagt ,dass sie unversichteren versand gewählt hat und auch nicht ausdrücklich auf versichten versand bestand und ich somit nicht mehr hafte bei abgabe/einwurf bei der post . Jetzt will diese Dame meine Adresse um mir ein Anwaltsschreiben zu schicken.... Was soll ich tun ???
Das hier hab ich ihr auch nochmal als grundlage für des ganze rausgesucht:
>Unversicherter Versand, Ware weg?! - wer haftet?
Wenn Sie mich fragen, verhält es sich so:
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Heißt: Bis zur Abgabe beim Versandunternehmen haften Sie, ab dann der Käufer. Allerdings sollten Sie (Zeugenaussagen etc.)