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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadIst Fummeln im Kino bald verboten?
10.12.2007 21:59
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0 Erschienen am 10. Dezember 2007 Auch einfaches Fummeln könnte für Teenager bald gefährlich werden Pädagogen und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst die "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein. Beispiel aus den USA Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt - in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei "sexuelle Handlungen" sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern", "Besitz von Kinderpornographie" und "Verbreitung von Kinderpornographie". Ähnliche Vorschrift geplant So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen. Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die UNO-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt. "Sexual- und jugendfeindlich" Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer Kolonisierung", da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht. Zypries geht weiter Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus. Fummeln beim Kinobesuch "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht": Das wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa wäre schon strafbar, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Auch wenn sie bereitwillig mitmacht, wäre er dran - und wenn sie sich selbstbewusst seinen Avancen entzieht, muss er immer noch mit Strafverfolgung rechnen, denn nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen. Strafbar wie ein Erwachsener Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss - vergeblich - gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries' Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener. Jede "blöde Anmache" als Grund Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco W. bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen - und nicht um ein Verhalten, das hierzulande bislang eher unter "blöde Anmache" firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet - oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat. Hier Kinder, da Erwachsene Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: "Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt." Geschlossener Protest Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im "Altersunterschied zwischen Täter und Opfer" liege ein "unrechtsbestimmendes Merkmal", so Jerzy Montag von den Grünen, da hier ein "Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck" komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige "Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt". Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance "zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch". Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im "Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden". Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Wolfgang Neskovic von der Linksfraktion, konstatiert: Auf "geradezu alberne Weise" werde hier "die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert" - "bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern" werde "kriminalisiert". Strafbarkeit ausgedehnt Ein Mädchen wie die 15-Jährige Chat-Teilnehmerin aus Pittsburgh würde in Deutschland bislang nicht belangt: Bislang sind hierzulande Herstellung, Besitz und Verbreitung von "pornographischen Schriften", die sexuelle Handlungen von Jugendlichen zum Gegenstand haben, nur strafbar, wenn es sich um "sodomitische oder sadistische Pornografie" handelt. Nun aber dehnt das neue Gesetz die Strafbarkeit von "Kinderpornografie" auf die Darstellung von "sexuellen Handlungen" Jugendlicher aus. Foto im Bikini Was sich dahinter verbirgt, geht weit über die Art von Erwachsenenpornografie hinaus, die als schmuddeliges Angebot nicht an Jugendliche verkauft werden darf: "Jugendpornografie" betreibt dann prinzipiell auch ein 15-Jähriger, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini schießt - wenn sie "aufreizend" posiert und ihre "Schamgegend" dabei mehr oder weniger offen "zur Schau" stellt. Leichte Abänderung Auf die harsche Kritik bei der Sachverständigen-Anhörung will die Koalition nun wenigstens diejenigen straflos stellen, die solche Bilder "mit Einwilligung" der oder des Abgebildeten zur "persönlichen Verwendung" angefertigt haben; wird dieses Werk aber im Freundeskreis weitergereicht, machen sich sowohl Anbieter als auch Empfänger trotzdem strafbar - auch das Herunterladen eines solchen Bildes im Internet wäre verboten. Auch Künstler betroffen Sogar wer nur eine junge Schönheit zeichnet, die erkennbar unter 18 ist, oder schriftlich detailliert und unverhohlen Sex unter Jugendlichen beschreibt, kann sich strafbar machen, wenn er ein "tatsächliches Geschehen" wiedergibt - professionellen Künstlern und Schriftstellern droht dabei sogar mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Aus für Aufklärung in der "Bravo"? Selbst die in Zeitschriften wie "Bravo" üblichen Aufklärungs- und Erlebnisartikel, mit besonders freizügigen Abbildungen oder realistischen Schilderungen von Sex unter Jugendlichen, könnten künftig strafbar sein. Und nicht einmal beim Strafmaß will die Regierung - obwohl sie es könnte - zwischen unter 14- und unter 18-Jährigen Opfern differenzieren: Je nachdem, ob es etwa um bloßen Besitz oder um gewerbliche Verbreitung geht, drohen Strafrahmen von Geldstrafe bis zehn Jahren Haft. Experten: Überflüssig und schädlich Sexualexperten empfinden diese Ausweitungen als überflüssig und sogar schädlich: Bildliche Dokumentationen unbekleideter Familienmitglieder gebe es überall, reklamieren Sozialwissenschaftler. Eltern, aber auch die Kinder und Jugendlichen würden so "verunsichert und latent als Täter betrachtet". Die neuen Missbrauchs- und Pornografie-Vorschriften, kritisiert etwa auch der Hamburger Sexualmediziner Andreas Hill, dürften eine "Welle von unnützen Ermittlungen und Verfahren" auslösen, die ohnehin schon überlastete Polizei drohe damit "die wirklich relevanten Fälle aus den Augen zu verlieren". Vorbild Österreich Zypries, fordern die Oppositionspolitiker, solle nun wenigstens alle Ausnahmen und Schlupflöcher nutzen, die der EU-Rahmenbeschluss selbst bereithält - so wie es etwa Österreich schon vorgemacht hat. Beispielsweise soll nach einhelliger Meinung beim sexuellen Missbrauch Jugendlicher das Täteralter nicht unter 18 Jahre abgesenkt werden; bei der Jugendpornografie fordern Grüne und Linksfraktion eine Beschränkung auf "vergröbernde", den Menschen "zum Objekt degradierende" Darstellungen, wie bei der strafbaren Erwachsenenpornografie. Ist die EU überhaupt zuständig? Dabei bezweifeln Juristen, dass der Rahmenbeschluss überhaupt gültig ist: Denn nach dem EU-Vertrag ist Brüssel auf dem Gebiet des Strafrechts nur zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel - die EU hätte also ihre Kompetenzen überschritten. Was die Abgeordneten des Bundestages indes generell machen können mit einem Rahmenbeschluss, der ihnen nicht passt, hat das Bundesverfassungsgericht schon vor zweieinhalb Jahren deutlich gemacht, als es das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl kippte: einfach nicht umsetzen. Quelle: Spiegel online
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