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Karlsruhe stärkt erneut Grundrechte von Trans

28.01.2011 16:32
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Karlsruhe stärkt erneut Grundrechte von Transsexuellen
Gericht folgt der Argumentation des LSVD

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einer homosexuell empfindenden transsexuellen Frau unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht die Eingetragene Lebenspartnerschaft offen stehen muss.

Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie stärkt die Rechte von Transsexuellen und zeigt, dass Grundrechte nicht vom biologischen Geschlecht abhängig gemacht werden dürfen.

Der Klägerin, einer lesbisch empfindende Transsexuelle, die in einer Partnerschaft mit einer Frau lebt und ihren Vornahmen geändert hatte, verwehrte das Transsexuellen Gesetz (TSG) bislang die Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu können. Diese Regelung des TSG hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt. Das Gericht folgte damit der Argumentation des LSVD, die wir in einer Stellungnahme zum Verfahren unterbreitet hatten. Jede und jeder muss die gewählte Partnerschaft absichern und anerkennen lassen können, das darf nicht von Operationen und Geschlechterideologien abhängig gemacht werden.

Zum wiederholten Male hat damit das höchste Gericht die rigiden und vollkommen überholten Bestimmungen des TSG für verfassungswidrig erklärt. Von dem ursprünglichen Gesetz sind nur noch Rudimente übrig. Wir brauchen endlich ein modernes Gesetz, das die Rechte Transsexueller Menschen sichert anstatt diese einzuengen.



Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts




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03.02.2011 13:12

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