Kinderlärm - BImSchG
Endlich. Aber dass wir immer für Selbstverständliches Gesetze brauchen - lästig.
Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen sollen deutlich erschwert werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute, am 16.02.2011 in Berlin eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetze s. Die Regierung sieht dies als Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell erlaubt werden. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kitas dort errichtet werden können.
Allerdings beinhaltet die geplante Lärmregelung nicht das private Spielen von Kindern oder Bolzen etwa auf dem Parkplatz vor dem Haus. Hierzu hatte es in der Vergangenheit Urteile gegeben, die Gemeinden aufforderten, Kindern das private Kicken notfalls zu verbieten.
In dem neu eingefügten Gesetzespassus heißt es: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.“
Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen sollen deutlich erschwert werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute, am 16.02.2011 in Berlin eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetze s. Die Regierung sieht dies als Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell erlaubt werden. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kitas dort errichtet werden können.
Allerdings beinhaltet die geplante Lärmregelung nicht das private Spielen von Kindern oder Bolzen etwa auf dem Parkplatz vor dem Haus. Hierzu hatte es in der Vergangenheit Urteile gegeben, die Gemeinden aufforderten, Kindern das private Kicken notfalls zu verbieten.
In dem neu eingefügten Gesetzespassus heißt es: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.“