Krankengeld - wer kennt sich aus?
Guten Morgen,
wer kennt sich mit Krankenversicherungen aus - arbeitet bestenfalls bei einer?...
Ich hab ne Frage zum Krankengeldanspruch in den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung.
Ich war nämlich schon vor Beginn meiner Beschäftigung krank (Arbeitsbeginn Montag 22.8., Krankschreibung Freitag 19.8.).
Somit war ich in der ersten Woche (22.-26.8.) arbeitsunfähig und wollte meinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen (also nur für den Zeitraum, nicht für den 20. und 21.), denn meinen Vertrag hatte ich bereits Anfang August zum 22.8. unterschrieben - folglich begann da mein Beschäftigungsverhältnis und mit ihm begannen auch die 28 Tage, in denen ich Anspruch auf Krankengeld hätte.
Jedenfalls sind sich die Rechtsabteilung, die Lohnbuchhaltung und mein Chef da einig. ich wäre auch dafür... Die KV sagt jedoch was anderes...
Denn da ich am 19. schon krankgeschrieben war, hätte mein Arbeitgeber mich erst zum 29.8. (also zum Montag nach der Woche, in der ich krank war) als beschäftigt anmelden dürfen, da ich ja vorher nicht gearbeitet hab. Aber ich hab ja nicht nicht gearbeitet, weil ich keine Lust hatte oder noch im Urlaub war, sondern weil ich krank war (Bronchitis)...
Ich hab von sowas keine Ahnung... Klar hätte ich gern das Geld gehabt... Denn stattdessen muss ich jetzt für die Woche sogar noch meine Freiwillige Versicherung bezahlen...
Aber in erste Linie geht es mir darum, eine Wissenslücke zu füllen...
Kann mir jemand was dazu sagen? Wäre toll :-)
Spekulationen hab ich allerdings schon genug gehabt, in den letzten Monaten... Sie sind aber akzeptabel, wenn dadurch der Thread oben gehalten wird... ;-)
wer kennt sich mit Krankenversicherungen aus - arbeitet bestenfalls bei einer?...
Ich hab ne Frage zum Krankengeldanspruch in den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung.
Ich war nämlich schon vor Beginn meiner Beschäftigung krank (Arbeitsbeginn Montag 22.8., Krankschreibung Freitag 19.8.).
Somit war ich in der ersten Woche (22.-26.8.) arbeitsunfähig und wollte meinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen (also nur für den Zeitraum, nicht für den 20. und 21.), denn meinen Vertrag hatte ich bereits Anfang August zum 22.8. unterschrieben - folglich begann da mein Beschäftigungsverhältnis und mit ihm begannen auch die 28 Tage, in denen ich Anspruch auf Krankengeld hätte.
Jedenfalls sind sich die Rechtsabteilung, die Lohnbuchhaltung und mein Chef da einig. ich wäre auch dafür... Die KV sagt jedoch was anderes...
Denn da ich am 19. schon krankgeschrieben war, hätte mein Arbeitgeber mich erst zum 29.8. (also zum Montag nach der Woche, in der ich krank war) als beschäftigt anmelden dürfen, da ich ja vorher nicht gearbeitet hab. Aber ich hab ja nicht nicht gearbeitet, weil ich keine Lust hatte oder noch im Urlaub war, sondern weil ich krank war (Bronchitis)...
Ich hab von sowas keine Ahnung... Klar hätte ich gern das Geld gehabt... Denn stattdessen muss ich jetzt für die Woche sogar noch meine Freiwillige Versicherung bezahlen...
Aber in erste Linie geht es mir darum, eine Wissenslücke zu füllen...
Kann mir jemand was dazu sagen? Wäre toll :-)
Spekulationen hab ich allerdings schon genug gehabt, in den letzten Monaten... Sie sind aber akzeptabel, wenn dadurch der Thread oben gehalten wird... ;-)