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Forum » Allgemeines » ThreadKrankenkasse verweigert Leistung
28.09.2015 15:16
HiddenNickname
0 Ich habe aktuell nicht viel Zeit, sonst würde ich mich selbst einlesen, deswegen möchte ich lediglich nach einer Richtungsanzeige fragen, nicht nach einer juristischen Beratung. Meines Wissens dürfen Krankenkassen die Leistung verweigern, wenn die Kranke sich dem Heilungserfolg bzw. der notwendigen Behandlung gegenagierend verhält, ist im Einzelfall natürlich zu prüfen. Eine sehr geschätzte und im Vorfeld schon schlimm erkrankte Kollegin (nach überlebten Unfall immer wieder Nierenausfälle), aber eine von der Sorte, ich will nicht wahrhaben, dass ich krank bin, eine intelligente Leitung würde da einschreiten und sie zum Arzt schicken, unsere Leitung ist da anders, solang keiner tot zusammenklappt wird wohl alles in Ordnung sein, jedenfalls hatte sie im zarten Alter von 29 einen Schlaganfall im Arbeitseinsatz. Worauf mein Tagschichtkollege, trotz Betriebshelferausbildung damit reagierte, dass er Ihre Mutter anrief. Die das arme Mädel dann dahin karrte wohin sie viel schneller hätte gelangen sollen, ins Krankenhaus. Das war vor 4 Wochen, nun ist sie wieder da, kann ihre rechte Seite nicht so richtig benutzen, hinkt folglich und hat zwischendurch erhebliche Sprachprobleme, die nur dann auffallen, wenn man sie vorher kannte. Ich mag sie sehr um ihre in nullkommanix trockenen, die Situation perfekt umreißenden Stilblüten. Die sind nicht weg, aber sie pflückt sie auffallend langsam, das fällt ihr selbst auch auf. Ich konnte nicht fassen, dass sie schon wieder da ist, hab nachgefragt und da hieß es "war wohl nicht so schlimm". War es aber doch, habe sie am Mittwoch auf Arbeit getroffen und gefragt, was sie da macht und warum sie nicht in der Reha ist, war wohl keine Zeit aber am nächsten Tag hat sie mir erzählt, dass die Krankenkasse nur lebenserhaltende Maßnahmen bezahle, weil sie vorher (bzw. zwischenzeitlich, sie hatte von uns auf den neuen Arbeitgeber gewechselt, kam danach auch direkt zurück) 3 Monate bei einem Arbeitgeber war, der leider die Sozialabgaben nicht abgeführt hat. Das ist nun die Begründung der Krankenkasse, sie wollen ihre regelgerechte Behandlung lediglich dann übernehmen, wenn sie die nicht gezahlten Arbeitgeberanteile ausgleicht, was sie anscheinend aktuell nicht kann. Bis dato gibt es nur lebenserhaltende Maßnahmen, wenn eben Lebensgefahr besteht. Sie hat zwar behauptet, sie sei lediglich wieder auf Arbeit, weil ihr die Decke auf den Kopf falle, aber es ist ja auch relativ klar, dass sie nach 6 Wo. auf die Krankenkasse angewiesen wäre, die ja offensichtlich nicht bereit ist in die Lohnfortzahlung reinzuhüpfen. Sie ist auch nicht im mindesten arbeitsfähig, bei uns herrscht absoluter Stress und den kann sie nicht bewältigen, ihr bleibt dann die Sprache weg. Mit der Betriebsleitung habe ich auch gesprochen, ich weiß, dass die nur auf Drohungen reagieren, aber selbst da waren sie tumb, wir haben wie immer Personalmangel. Wenn sie arbeiten wolle, sei das nicht ihr (Personalleitung) Problem. Mein Rechtsempfinden sagt, das kann so nicht sein und das hat immer Recht, ich kenne mich allerdings im Sozialrecht nicht so aus, da muss ich mich immer fallorientiert in Ruhe einlesen. Was ich aktuell nicht kann, weil ich eine Urlaubs-, Krankheitsvertretung nach der anderen mache und im Schnitt die letzen 3 Monate jeweils einen Tag frei hatte. Weiß also evtl. jemand zufällig, ob diese Leitungsverweigerung der Krankenkasse zulässig ist?
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