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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadKündigung aufgrund eingetragener Lebensp..
06.03.2008 11:39
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0 Kath.Kirche kündigt bei eingetragener Lebenspartnerschaft!!!! Auszug aus der Grundordnung, welcher innerhalb des Arbeitsvertrag zugestimmt werden muss: "Das neu geschaffene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft nach dem "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften:Lebenspartnersc haften vom 16. Februar 2001 (BGB1 1 S.266)" widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der katholische Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten, wie sie ihnen nach Artikel 4 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der geltenden Fassung auferlegt sind. Das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist deshalb ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß im Sinne des Artikel 5 Abs 2 der o.g. Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, der die dort geregelten Rechtsfolgen nach sich zieht." Würzburg, den 24. Juni 2002 Wie steht ihr dazu????
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