Kündigung wegen Schweißgeruch bestätigt
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Die Klage des Architekten Andreas B. (Name geändert) gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs ist vom Kölner Arbeitsgericht abgewiesen worden. Der Grund: Der 50-Jährige sei noch in der Probezeit gewesen. Deshalb hätte ihn sein Arbeitgeber, die Stadt Köln, auch ohne Begründung entlassen können.
Die Klage des Architekten Andreas B. (Name geändert) gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs ist vom Kölner Arbeitsgericht abgewiesen worden. Der Grund: Der 50-Jährige sei noch in der Probezeit gewesen. Deshalb hätte ihn sein Arbeitgeber, die Stadt Köln, auch ohne Begründung entlassen können.