Künstlerische Bildung bald nur noch für Reich
Derzeit sind künstlerische Schulen von der Umsatzsteuer befreit.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sieht vor, dass Musikschulen, Tanz- und Ballettschulen, sowie Schwimmschulen künftig keine Umsatzsteuerbefreiung mehr erhalten, wenn diese Schulen die Absicht haben Gewinne zu erwirtschaften.
Da private Schulen in der Regel als Einzelunternehmen geführt werden sind ALLE nicht staatlichen Schulen hiervon betroffen, da die Lehrkräfte der Schule und die Schule selber Ihren Lebensunterhalt aus den Gewinnen bestreiten.
Bei einer generellen Umsatzsteuerpflicht für die Kursgebühren der Schüler hat die durchführende Schule keine andere Möglichkeit als diese zusätzliche Belastung auf die Eltern der Schülerinnen und Schüler abzuwälzen.
Der Beitrag für den Unterricht würde sich aufgrund dieser Gesetzesänderung um mindestens 19% verteuern.
Für manche Schüler Kunst-, Musik- oder Tanzschulen würde das vielleicht eine Grund zum aufhören bedeuteten. Dadurch wird die Kluft zwischen den sozialen Schichten immer größer und Bildung und Förderung immer stärker Wohlstands abhängig.
Daher haben die Verbände DTKV, DBfT und bdpm über Rechtsanwalt Hans-Jürgen Werner, Bonn eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
Diese Petition ist nun online zu zeichnen unter
https://epetitionen.bunde [...] 229.html
Es ist eine Registrierung nötig, die aber innerhalb von ein bis zwei Minuten abgeschlossen ist.
Um eine öffentliche Anhörung zu erleichtern sind bis zum 20. September 2012 50.000 Unterschriften erforderlich!!
Vielen Dank für eure Zeit.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sieht vor, dass Musikschulen, Tanz- und Ballettschulen, sowie Schwimmschulen künftig keine Umsatzsteuerbefreiung mehr erhalten, wenn diese Schulen die Absicht haben Gewinne zu erwirtschaften.
Da private Schulen in der Regel als Einzelunternehmen geführt werden sind ALLE nicht staatlichen Schulen hiervon betroffen, da die Lehrkräfte der Schule und die Schule selber Ihren Lebensunterhalt aus den Gewinnen bestreiten.
Bei einer generellen Umsatzsteuerpflicht für die Kursgebühren der Schüler hat die durchführende Schule keine andere Möglichkeit als diese zusätzliche Belastung auf die Eltern der Schülerinnen und Schüler abzuwälzen.
Der Beitrag für den Unterricht würde sich aufgrund dieser Gesetzesänderung um mindestens 19% verteuern.
Für manche Schüler Kunst-, Musik- oder Tanzschulen würde das vielleicht eine Grund zum aufhören bedeuteten. Dadurch wird die Kluft zwischen den sozialen Schichten immer größer und Bildung und Förderung immer stärker Wohlstands abhängig.
Daher haben die Verbände DTKV, DBfT und bdpm über Rechtsanwalt Hans-Jürgen Werner, Bonn eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
Diese Petition ist nun online zu zeichnen unter
https://epetitionen.bunde [...] 229.html
Es ist eine Registrierung nötig, die aber innerhalb von ein bis zwei Minuten abgeschlossen ist.
Um eine öffentliche Anhörung zu erleichtern sind bis zum 20. September 2012 50.000 Unterschriften erforderlich!!
Vielen Dank für eure Zeit.