Um LESARION optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern verwenden wir zur Auswertung Cookies. Mehr Informationen über Cookies findest du in unseren Datenschutzbestimmungen. Wenn du LESARION nutzst erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.




Forum » News, Politik & Wissenschaft » Thread

Lebenspartnerschaftgesetz


25.10.2003 21:13
HiddenNickname
0

Hiermit veröffentliche ich folgenden Newsletter der LSVD. Am besten kopieren oder ausdrucken, er ist etwas länger. Gruss Gabi

"Die Koalition kommt mit der uns versprochenen Überarbeitung und Ergänzung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht voran. Die Bundestagsfraktion der SPD
glänzt durch Untätigkeit. Die SPD-Justizministerin Zypries, die die
Gesetzentwürfe zusammen mit den anderen Ministerien erarbeiten müsste,
unternimmt nichts. Die SPD-Minister Schily und Ulla Schmidt lehnen eine
Gleichstellung von Lebenspartner mit Ehegatten beim Familien- bzw. beim
Ortszuschlag, bei der Beihilfe und bei den Beamtenpensionen bzw. bei den
Hinterbliebenenrente ab. Das einzige, was die Koalitionsfraktionen bisher zu
Stande gebracht haben, ist die Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu
Lasten der Lebenspartner und zusammenwohnender Lesben und Schwulen bei der
Sozial- und der Arbeitslosenhilfe.

Auf Druck der Grünen haben die Koalitionsfraktionen bei dieser Gelegenheit
wenigstens noch einmal bekräftigt, dass sie an der Absicht festhalten, das
Lebenspartnerschaftsgesetz zu überarbeiten und zu ergänzen. Ich habe diese
Erklärung zum Anlass genommen, noch einmal an die maßgeblichen
SPD-Abgeordneten zu schreiben. Es wäre sehr hilfreich, wenn Ihr den
Abgeordneten ebenfalls schreiben würdet.

Die Koalition wird auch die EU-Richtlinie 200/78/EG des Rates vom
27.November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nicht
fristgemäß zum 02.12.2003 in deutsches Recht umsetzen. So wie es jetzt
aussieht, wird das wahrscheinlich noch bis Ende 2004 dauern. Ich kann Euch
deshalb nur dringend empfehlen, ab Dezember den Euch nach dieser Richtlinie
zustehenden Familien- bzw. Ortszuschlag und die Beihilfe einzuklagen bzw.
die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz zu verklagen, was sachlich
auf dasselbe hinausläuft. Auch habt Ihr ab diesem Zeitpunkt in der Mehrheit
der Fälle die Möglichkeit, Euren Dienstherrn bzw. Euren Arbeitgeber auf
Feststellung zu verklagen, dass Eurem Partner im Falle des Überlebens eine
Pension bzw. eine Betriebsrente zusteht. Lebenspartner, die bei Betrieben
mit Betriebsrat beschäftigt sind, können diese Klagen sogar schon jetzt
erheben.

Ich bin gerade dabei, die entsprechenden Muster für solche Klagen
vorzubereiten, und hoffe, damit bald fertig zu werden. Den allgemeinen Text
über die Rechtslage und die Klagemöglichkeiten könnt Ihr bereits auf unserer
Webseite einsehen: Menüpunkt -> Muster für Klagen von Lebenspartner und
Musterbriefe auf unserer Eingangsseite.

Hier die Adressen der SPD-Abgeordneten und der Brieftext:

An den Vorsitzenden der
Bundestagsfraktion der SPD
Herrn Franz Müntefering MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

An den stellvertretenden Vorsitzenden der
Bundestagsfraktion der SPD
Herrn Hans-Joachim Hacker MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

An die stellvertretende Vorsitzende der
Bundestagsfraktion der SPD
Frau Nicolette Kressl
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

An die stellvertretende Vorsitzende der
Bundestagsfraktion der SPD
Frau Gudrun Schaich-Walch MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

An den stellvertretenden Vorsitzenden der
Bundestagsfraktion der SPD
Herrn Ludwig Stiegler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Frau Sabine Bätzing MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Herrn Sebastian Edathy MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Frau Christel Humme MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Herrn Johannes Kahrs MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Frau Helga Kühn-Mengel MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Herrn Joachim Stünker MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Herrn Dr. Dieter Wiefelspütz MdB
Bundestagsfraktion der SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
1011 Berlin

Die eMailadressen lauten: eMail: franz.muentefering@bundestag.d e;
hans-joachim.hacker@bundestag. de; nicolette.kressl@bundestag.de;
gudrun.schaich-walch@bundestag .de; ludwig.stiegler@bundestag.de;
sabine.baetzing@bundestag.de; sebastian.edathy@bundestag.de;
christel.humme@bundestag.de; johannes.kahrs@bundestag.de;
helga.kuehn-mengel@bundestag.d e; joachim.stuenker@bundestag.de;
dieter.wiefelspuetz@bundestag. de

(Achtung: Bitte prüft nach, ob Euer eMail-Programm bei mehreren Adressen als
Trennzeichen einen Strichpunkt oder ein Komma verlangt.)

Wenn Ihr den Abgeordneten Briefe schreibt, was wirksamer ist als eMails,
könnt Ihr sie in einen großen
Umschlag an die Poststelle des Bundestages schicken.

<<
Bekenntnis der Koalitionsfraktionen zur Gleichstellung Eingetragener
Lebenspartnerschaften - Bundestags-Drucksache 15/1761

Sehr geehrte

wir Lesben und Schwulen sind von den Koalitionsparteien sehr enttäuscht. Von
der versprochenen Überarbeitung und Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes ist bisher nichts umgesetzt worden, außer dass
die Lebenspartner bei den Verpflichtungsregelungen im Sozial- und
Unterhaltsrecht nun vollständig mit Ehegatten gleichgestellt worden sind.

Zwar haben die Koalitionsfraktionen aus diesem Anlass erklärt, "es bleibe
Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein
Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln"
(Bundestags-Drucksache 15/1761). Ähnliches hatten die Koalitionsparteien
aber bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, ohne dass etwas geschehen ist.
Wir Lesben und Schwulen fragen uns deshalb, ob es auch jetzt wieder bei
einer bloßen Erklärung bleiben wird. Zu diesem Misstrauen haben wir allen
Anlass.

Trotz der Koalitionsvereinbarung hat Bundesjustizministerin Zypries schon
kurz nach der Wahl zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt (Interview in der "Süddeutsche
Zeitung" vom 31.10.2002), sie sei keine Freundin davon, alle zwei Jahre
Gesetze zu verändern. Solche Gesetze müssten erstmal gelebt werden. Die
Gesellschaft brauche Zeit, sie zu verinnerlichen. Diese Äußerung hat sie
dann zwar auf unseren Einspruch hin abgeschwächt, aber tatsächlich hat sie
nichts unternommen, um die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Auf Nachfrage
wurde uns vom Büro der Ministerin erklärt, es gebe noch keine Entwürfe. Man
konnte uns auch nicht sagen, wann es solche Entwürfe geben werde.

Ähnlich verhält es sich mit der Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/78/EG zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Aufgrund dieser Richtlinie
müssen die Lebenspartner beim Familien- und Ortszuschlag, bei der Beihilfe
sowie bei den Pensionen und den Betriebsrenten mit Ehegatten gleichgestellt
werden (vgl. dazu Stüber, NJW 2003, 2721). Die Frist für die Umsetzung der
Richtlinie läuft am 02.12.2003 ab. Geschehen ist noch nichts außer der
bereits im Jahr 2001 erfolgten Ergänzung des § 75 Abs. 1 BetrVG um das
Merkmal der "sexuellen Identität". Bis heute ist für uns nicht ersichtlich,
ob die Regierungskoalition diesen Umsetzungspflichten hinsichtlich
Lebenspartnerschaften nachkommen will.

Der nächste Prüfstein, ob es den Koalitionsfraktionen ernst ist mit ihrer
Erklärung, die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei
weiteren Reformen zu regeln, wird die Rente sein. Eingetragene Lebenspartner
haben die gleichen Unterhaltspflichten wie Eheleute. Deshalb müssen sie
diesen auch bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen
Rentenversicherung gleichgestellt werden. Bislang gibt es hier keinerlei
Anerkennung der Lebenspartnerschaft. Finanziell fällt eine solche Reform
kaum ins Gewicht. Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit
Ulla Schmidt hat selbst darauf hingewiesen, dass es wegen der häufig
vorkommenden Erwerbstätigkeit beider Lebenspartner nur zu geringen oder gar
keinen Leistungsansprüchen kommen werde. In der vergangenen Wahlperiode
haben sich die beiden Koalitionsfraktionen ausdrücklich für die Anerkennung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung
eingesetzt, und dies damals nur aus Rücksicht auf die seinerzeit parallel
laufenden Verhandlungen über einen Rentenkonsens vorläufig zurückgestellt
(vgl. BT-Drs. 14/3792).

Für uns stellt sich damit die Situation ähnlich dar wie am Ende des ersten
Jahres der vergangenen Legislaturperiode. Auch damals gab es eine Blockade
innerhalb der Bundesregierung. Diese Blockadesituation ist durch Einsetzung
einer Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen aufgelöst worden, die dann
erfolgreich unter Einbeziehung aller zuständigen Ministerien den
Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf den Weg gebracht
hat. Wir denken, dass jetzt ähnliche Maßnahmen notwendig sind. Angesichts
der Tatsache, dass die zuständigen Bundesministerien bislang nicht aktiv
geworden sind, die Wahlversprechen von Bundeskanzler Schröder und die
Koalitionsvereinbarung umzusetzen, sehen wir die Koalitionsfraktionen in der
Pflicht, nun erneut die Initiative zu ergreifen.

Wir hoffen deshalb sehr, dass die Koalitionsfraktionen ihre neuerliche
Erklärung aus Anlass der Verabschiedung des Sozialgesetzbuchs XII zum Anlass
nehmen, die Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nun
endlich in Angriff zu nehmen.

Uns wäre es sehr wichtig, mit der Bundestagsfraktion der SPD darüber in
einen Dialog zu treten. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn in nächster
Zeit ein Gespräch stattfinden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
>>

Beste Grüße,

Manfred Bruns
Treiberstrasse 31
70619 Stuttgart
Tel: 0711 478 09 88
Fax: 0711 478 08 99
Mobil: 0170 840 84 56
eMail: Bruns-Stuttgart@web.de

http://www.lsvd.de/
http://www.lsvd.de/recht/"




0


01.11.2003 22:50
29.10.2003 22:52
29.10.2003 20:09
29.10.2003 19:52
29.10.2003 19:44
29.10.2003 11:40
29.10.2003 11:14
28.10.2003 23:33
26.10.2003 01:07
25.10.2003 21:44

0









>>> Laufband-Message ab nur 5,95 € für 3 Tage! <<<