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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadLebenspartnerschaftgesetz
25.10.2003 21:13
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0 Hiermit veröffentliche ich folgenden Newsletter der LSVD. Am besten kopieren oder ausdrucken, er ist etwas länger. Gruss Gabi "Die Koalition kommt mit der uns versprochenen Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht voran. Die Bundestagsfraktion der SPD glänzt durch Untätigkeit. Die SPD-Justizministerin Zypries, die die Gesetzentwürfe zusammen mit den anderen Ministerien erarbeiten müsste, unternimmt nichts. Die SPD-Minister Schily und Ulla Schmidt lehnen eine Gleichstellung von Lebenspartner mit Ehegatten beim Familien- bzw. beim Ortszuschlag, bei der Beihilfe und bei den Beamtenpensionen bzw. bei den Hinterbliebenenrente ab. Das einzige, was die Koalitionsfraktionen bisher zu Stande gebracht haben, ist die Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu Lasten der Lebenspartner und zusammenwohnender Lesben und Schwulen bei der Sozial- und der Arbeitslosenhilfe. Auf Druck der Grünen haben die Koalitionsfraktionen bei dieser Gelegenheit wenigstens noch einmal bekräftigt, dass sie an der Absicht festhalten, das Lebenspartnerschaftsgesetz zu überarbeiten und zu ergänzen. Ich habe diese Erklärung zum Anlass genommen, noch einmal an die maßgeblichen SPD-Abgeordneten zu schreiben. Es wäre sehr hilfreich, wenn Ihr den Abgeordneten ebenfalls schreiben würdet. Die Koalition wird auch die EU-Richtlinie 200/78/EG des Rates vom 27.November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nicht fristgemäß zum 02.12.2003 in deutsches Recht umsetzen. So wie es jetzt aussieht, wird das wahrscheinlich noch bis Ende 2004 dauern. Ich kann Euch deshalb nur dringend empfehlen, ab Dezember den Euch nach dieser Richtlinie zustehenden Familien- bzw. Ortszuschlag und die Beihilfe einzuklagen bzw. die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz zu verklagen, was sachlich auf dasselbe hinausläuft. Auch habt Ihr ab diesem Zeitpunkt in der Mehrheit der Fälle die Möglichkeit, Euren Dienstherrn bzw. Euren Arbeitgeber auf Feststellung zu verklagen, dass Eurem Partner im Falle des Überlebens eine Pension bzw. eine Betriebsrente zusteht. Lebenspartner, die bei Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt sind, können diese Klagen sogar schon jetzt erheben. Ich bin gerade dabei, die entsprechenden Muster für solche Klagen vorzubereiten, und hoffe, damit bald fertig zu werden. Den allgemeinen Text über die Rechtslage und die Klagemöglichkeiten könnt Ihr bereits auf unserer Webseite einsehen: Menüpunkt -> Muster für Klagen von Lebenspartner und Musterbriefe auf unserer Eingangsseite. Hier die Adressen der SPD-Abgeordneten und der Brieftext: An den Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der SPD Herrn Franz Müntefering MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin An den stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der SPD Herrn Hans-Joachim Hacker MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin An die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD Frau Nicolette Kressl Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin An die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD Frau Gudrun Schaich-Walch MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin An den stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der SPD Herrn Ludwig Stiegler MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Frau Sabine Bätzing MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Herrn Sebastian Edathy MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Frau Christel Humme MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Herrn Johannes Kahrs MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Frau Helga Kühn-Mengel MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Herrn Joachim Stünker MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Herrn Dr. Dieter Wiefelspütz MdB Bundestagsfraktion der SPD Deutscher Bundestag Platz der Republik 1011 Berlin Die eMailadressen lauten: eMail: franz.muentefering@bundestag.d e; hans-joachim.hacker@bundestag. de; nicolette.kressl@bundestag.de; gudrun.schaich-walch@bundestag .de; ludwig.stiegler@bundestag.de; sabine.baetzing@bundestag.de; sebastian.edathy@bundestag.de; christel.humme@bundestag.de; johannes.kahrs@bundestag.de; helga.kuehn-mengel@bundestag.d e; joachim.stuenker@bundestag.de; dieter.wiefelspuetz@bundestag. de (Achtung: Bitte prüft nach, ob Euer eMail-Programm bei mehreren Adressen als Trennzeichen einen Strichpunkt oder ein Komma verlangt.) Wenn Ihr den Abgeordneten Briefe schreibt, was wirksamer ist als eMails, könnt Ihr sie in einen großen Umschlag an die Poststelle des Bundestages schicken. << Bekenntnis der Koalitionsfraktionen zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften - Bundestags-Drucksache 15/1761 Sehr geehrte wir Lesben und Schwulen sind von den Koalitionsparteien sehr enttäuscht. Von der versprochenen Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist bisher nichts umgesetzt worden, außer dass die Lebenspartner bei den Verpflichtungsregelungen im Sozial- und Unterhaltsrecht nun vollständig mit Ehegatten gleichgestellt worden sind. Zwar haben die Koalitionsfraktionen aus diesem Anlass erklärt, "es bleibe Ziel der Koalitionsfraktionen, den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen, spätestens durch ein Überarbeitungs- und Ergänzungsgesetz, abschließend zu regeln" (Bundestags-Drucksache 15/1761). Ähnliches hatten die Koalitionsparteien aber bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, ohne dass etwas geschehen ist. Wir Lesben und Schwulen fragen uns deshalb, ob es auch jetzt wieder bei einer bloßen Erklärung bleiben wird. Zu diesem Misstrauen haben wir allen Anlass. Trotz der Koalitionsvereinbarung hat Bundesjustizministerin Zypries schon kurz nach der Wahl zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklärt (Interview in der "Süddeutsche Zeitung" vom 31.10.2002), sie sei keine Freundin davon, alle zwei Jahre Gesetze zu verändern. Solche Gesetze müssten erstmal gelebt werden. Die Gesellschaft brauche Zeit, sie zu verinnerlichen. Diese Äußerung hat sie dann zwar auf unseren Einspruch hin abgeschwächt, aber tatsächlich hat sie nichts unternommen, um die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Auf Nachfrage wurde uns vom Büro der Ministerin erklärt, es gebe noch keine Entwürfe. Man konnte uns auch nicht sagen, wann es solche Entwürfe geben werde. Ähnlich verhält es sich mit der Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Aufgrund dieser Richtlinie müssen die Lebenspartner beim Familien- und Ortszuschlag, bei der Beihilfe sowie bei den Pensionen und den Betriebsrenten mit Ehegatten gleichgestellt werden (vgl. dazu Stüber, NJW 2003, 2721). Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie läuft am 02.12.2003 ab. Geschehen ist noch nichts außer der bereits im Jahr 2001 erfolgten Ergänzung des § 75 Abs. 1 BetrVG um das Merkmal der "sexuellen Identität". Bis heute ist für uns nicht ersichtlich, ob die Regierungskoalition diesen Umsetzungspflichten hinsichtlich Lebenspartnerschaften nachkommen will. Der nächste Prüfstein, ob es den Koalitionsfraktionen ernst ist mit ihrer Erklärung, die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei weiteren Reformen zu regeln, wird die Rente sein. Eingetragene Lebenspartner haben die gleichen Unterhaltspflichten wie Eheleute. Deshalb müssen sie diesen auch bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt werden. Bislang gibt es hier keinerlei Anerkennung der Lebenspartnerschaft. Finanziell fällt eine solche Reform kaum ins Gewicht. Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit Ulla Schmidt hat selbst darauf hingewiesen, dass es wegen der häufig vorkommenden Erwerbstätigkeit beider Lebenspartner nur zu geringen oder gar keinen Leistungsansprüchen kommen werde. In der vergangenen Wahlperiode haben sich die beiden Koalitionsfraktionen ausdrücklich für die Anerkennung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung eingesetzt, und dies damals nur aus Rücksicht auf die seinerzeit parallel laufenden Verhandlungen über einen Rentenkonsens vorläufig zurückgestellt (vgl. BT-Drs. 14/3792). Für uns stellt sich damit die Situation ähnlich dar wie am Ende des ersten Jahres der vergangenen Legislaturperiode. Auch damals gab es eine Blockade innerhalb der Bundesregierung. Diese Blockadesituation ist durch Einsetzung einer Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen aufgelöst worden, die dann erfolgreich unter Einbeziehung aller zuständigen Ministerien den Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf den Weg gebracht hat. Wir denken, dass jetzt ähnliche Maßnahmen notwendig sind. Angesichts der Tatsache, dass die zuständigen Bundesministerien bislang nicht aktiv geworden sind, die Wahlversprechen von Bundeskanzler Schröder und die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, sehen wir die Koalitionsfraktionen in der Pflicht, nun erneut die Initiative zu ergreifen. Wir hoffen deshalb sehr, dass die Koalitionsfraktionen ihre neuerliche Erklärung aus Anlass der Verabschiedung des Sozialgesetzbuchs XII zum Anlass nehmen, die Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nun endlich in Angriff zu nehmen. Uns wäre es sehr wichtig, mit der Bundestagsfraktion der SPD darüber in einen Dialog zu treten. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn in nächster Zeit ein Gespräch stattfinden könnte. Mit freundlichen Grüßen >> Beste Grüße, Manfred Bruns Treiberstrasse 31 70619 Stuttgart Tel: 0711 478 09 88 Fax: 0711 478 08 99 Mobil: 0170 840 84 56 eMail: Bruns-Stuttgart@web.de http://www.lsvd.de/ http://www.lsvd.de/recht/"
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