Lohnsteuerklassen ändern jetzt möglich?
Hallo,
ich habe beim LSVD folgenden Artikel gefunden. Können wir die Lohnsteuerklasse jetzt wirklich ändern, oder gibt es gegenteilige Urteile aus jüngster Zeit? Weiß jemand von euch darüber Bescheid?
Änderung der Lohnsteuerklassen, Familienzuschlag der Stufe 2 für Stiefkinder
"Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich durch Beschluss vom 16.05.2011 – 9 V 1339/11 – der Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen angeschlossen (Beschluss vom 01.12.2010 -13 V 239/10 juris), dass Lebenspartner mit Wirkung vom 01.01.2011 die Änderung der Lohnsteuerklassen von I / I in III / V verlangen können. Einen entsprechenden Mustertext findet Ihr hier: http://www.lsvd.de/1357.0.html.
Ich empfehle allen, die bei den Finanzämtern solche Anträge gestellt oder die bei den Finanzgerichten den Erlass entsprechender einstweiliger Anordnungen beantragt haben, die Finanzämter bzw. die Finanzgerichte auf die neue Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hinzuweisen und ihnen einen Abdruck des Beschlusses zu übersenden. Ihr könnt den Beschluss hier herunterladen:
http://www.lsvd.de/filead [...] 0516.pdf
Das Finanzgericht Gießen hat durch Urteil vom 26.05.2011- 5 K 4331/10.GI – entschieden, dass verpartnerte Beamte, die mit den Kindern ihres Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, für ihre Stiefkinder Anspruch auf denselben Familienzuschlag der Stufe 2 haben wie verheirateten Beamte."
http://www.lsvd.de/index.php?id=1628
ich habe beim LSVD folgenden Artikel gefunden. Können wir die Lohnsteuerklasse jetzt wirklich ändern, oder gibt es gegenteilige Urteile aus jüngster Zeit? Weiß jemand von euch darüber Bescheid?
Änderung der Lohnsteuerklassen, Familienzuschlag der Stufe 2 für Stiefkinder
"Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich durch Beschluss vom 16.05.2011 – 9 V 1339/11 – der Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen angeschlossen (Beschluss vom 01.12.2010 -13 V 239/10 juris), dass Lebenspartner mit Wirkung vom 01.01.2011 die Änderung der Lohnsteuerklassen von I / I in III / V verlangen können. Einen entsprechenden Mustertext findet Ihr hier: http://www.lsvd.de/1357.0.html.
Ich empfehle allen, die bei den Finanzämtern solche Anträge gestellt oder die bei den Finanzgerichten den Erlass entsprechender einstweiliger Anordnungen beantragt haben, die Finanzämter bzw. die Finanzgerichte auf die neue Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hinzuweisen und ihnen einen Abdruck des Beschlusses zu übersenden. Ihr könnt den Beschluss hier herunterladen:
http://www.lsvd.de/filead [...] 0516.pdf
Das Finanzgericht Gießen hat durch Urteil vom 26.05.2011- 5 K 4331/10.GI – entschieden, dass verpartnerte Beamte, die mit den Kindern ihres Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, für ihre Stiefkinder Anspruch auf denselben Familienzuschlag der Stufe 2 haben wie verheirateten Beamte."
http://www.lsvd.de/index.php?id=1628