Maultaschen-Prozess: Abfindung
Die in Freiburg ansässige Kammer des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts hatte zuvor in der von der Frau angestrengten Berufungsverhandlung angedeutet, dass es die fristlose Kündigung nicht für angemessen hält.
Der Vorsitzende Richter Christoph Tillmanns sagte, es sei "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe. Dies allein rechtfertige im konkreten Fall aber keine fristlose Kündigung, so Tillmanns, der damit vom Richterspruch der ersten Instanz abrückte.
http://www.swr.de/nachric [...] dex.html
http://www.lesarion.de/fo [...] d=251461
http://www.lesarion.de/fo [...] d=261733
42.500 Euro wegen sechs Maultaschen. So was nennt man dann wohl betriebswirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln.
Der Vorsitzende Richter Christoph Tillmanns sagte, es sei "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe. Dies allein rechtfertige im konkreten Fall aber keine fristlose Kündigung, so Tillmanns, der damit vom Richterspruch der ersten Instanz abrückte.
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Aiedste,
- tetot dnste dns naod onl....
AA tnnn onn deate einfnod niodt denten!
Aine oallig trnnte Aelt....
&gaot;Aertrnaensoerdaltnis&gao t;...dnss iod niodt lnode!!
Anno Aeatsodlnnd and nood bis nn den Agantor AAAAA dood,
dnß soons in AA eineo Anll oorgesodoben ist,
- niodts nnderes.
Aito.
And ebenso tlnsse,
dnss siod dns Aeriodt dnoon niodt taasoden lies....