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Meinungsfreiheit kostet jetzt Geld


28.07.2005 22:22
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Amtsgericht Tiergaten
(256 Cs) 76 Js 1396/04 (66/05)
Ausfertigung
Strafbefehl

Sie werden angeklagt,
in Berlin
in nicht rechtsverjährter Zeit vor dem 27. August 2004
oder am 27. August 2004 und am 20. September 2004

durch zwei selbständige Handlungen

1. u. 2. andere beleidigt zu haben.

Ihnen wird folgendes zur Last gelegt:

1. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Frühjahr oder Sommer des Jahres 2004, jedoch spätestens am 27. August 2004. veröffentlichten Sie auf Ihrer Internet-Domain [keine Werbung], auf welche Internet-Benutzer über die Internet-Adresse [keine Werbung] weitergeleitet wurden, jeweils ein Konterfei von Bundeskanzler Gerhard Schröder und vom Bundesminister für Wirtschaft Wolfgang Clement. Durch eine Fotomontage waren die beiden Regierungsmitglieder jeweils mit einem sogenannten "Hitler-Bärtchen" und der für Adolf Hitler typischen Frisur versehen worden. Beide Bilder waren mit der Frage, "Wollt Ihr den totalen Hartz?" betitelt worden.Auf der Seite[keine Werbung] bezeichneten Sie darüber hinaus den Geschädigten Gerhard Schröder als "missratenen Bundeskanzler". Sie wollten durch die vorbezeichneten Darstellungen un Bild und Schrift Ihre Gerichtschätzung der genannten Regierungsmitglieder zum Ausdruck bringen.

Vergehen, strafbar nach §§ 185, 194, 53, 74 StGB.

Bl.23,28 Strafanträge sind form- und fristgerecht gestellt worden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe von

100 (einhundert)

Tagessätzen
(Einzelstrafen jeweils in Höhe von 60 (sechzig) Tagessätzen a 10,-- (zehn) EUR)

zu je 10,-- (zehn) EUR,

insgesamt

eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1000.-- (eintausend) EUR

festgesetzt.

Empfänger
Amtsgericht Tiergarten
(256 Cs) 76 Js 1396/04 (66/05)
D-10548 Berlin

Berlin-Tempelhof, den 20.03.2005

Absender
Christoph Kastius
**********
D-12103 Berlin

Geschäftszeichen (256Cs) 76 Js 1396/04 (66/05)
WIEDERSPRUCH

Hiermit lege ich Wiederspruch zum zugestellten Urteil vom 17.03.2005 ein.
Ich stelle fest, das daß Amtsgericht Tiergarten, die Berliner Staatsanwaltschaft und beteiligte Justizangestellte, das Landeskriminalamt, das Bundespresseamt, der Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Wirtschaftminister Wolfgang Clement gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen haben. Insbesondere gilt der Verstoß für Artikel:

5 GG in dem es heißt: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

8 GG in dem es heißt: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Durch das Urteil vom 02.02.2005 sehe ich durch Sie das Grundgesetz verletzt. Als Deutscher sehe ich mich in der Pflicht dieses Grundgesetz zu verteidigen.

Im Grundgesetz steht bei Verstoß folgendes: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Deshalb fordere ich Sie auf, von Ihren Ämtern zurückzutreten und ein öffentliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, da ich dem Amtsgericht Tiergarten diese Aufgabe nicht mehr zutraue, weil die Belegschaft des Amtsgerichtes, die Staatsanwaltschaft und deren Handlanger mit diesem Urteil gegen das eigene Grundgesetz verstoßen.

Kopie geht an:
Bundesverfassungsgericht
Landgericht
Amtsgericht
Landeskriminalamt
EU-Parlarment

Mit freundlichem Gruß
Christoph Kastius[/keine][/keine][/keine ]


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