Mietvertrag-Expertinnen an Bord?
N'Abend die Damen,
nach langer Suche haben meine Freundin und ich eine schöööne neue Mietwohnung gefunden inkl. Zusage vom Vermieter
Nun liegt es nur noch an uns, den Mietvertrag zu unterschreiben.
Es gibt da jedoch eine Sache, die mir ziemlich Magengrummeln bereitet.
Unser neuer Vermieter möchte, dass im Mietvertrag nur der Name meiner Partnerin steht. Er meinte, es ginge ihm darum, dass er 1 direkte Ansprechpartnerin hat. Ist das gleichbedeutend mit Hauptmieter-Nebenmieter-Mietve rhältnis?
Wenn ja, dann ist mir das nicht recht, denn ich möchte, dass wir beide zu gleichen Teilen Rechte und Pflichten haben in der Wohnung bzw. gleichberechtigt dort einziehen.
Wir haben den Mietvertrag noch nicht unterschrieben, sollten jedoch sehr zeitnah den unterschriebenen Mietvertrag an sie zurück senden. Bzw. spätestens morgen in die Post geben.
Es gibt zum Mietvertrag noch eine Anlage mit §24 "Sonstige Vereinbarungen". Wie kann ich mich absichern, dass wir beide als Hauptmieterinnen im Mietvertrag stehen, auch dann, wenn mein Name auf der ersten Seite nicht aufgeführt wird? Kann ich das durch meine Unterschrift oder eine Zusatzbemerkung auf der letzten Seite irgendwie umgehen - oder ist mein Name nicht auf der 1. Seite definitiv gleichbedeutend mit Nebenmieterin?
Hat der Vermieter Anspruch darauf, zu entscheiden, ob wir als 2 Hauptmieter oder als Nebenmieter und Hauptmieter einziehen? Bzw. auch dann, wenn wir heiraten?
Welche Vorteile hat der Vermieter durch die Regelung Nebenmieter + Hauptmieter? Könnte ich ihm eine Alternative anbieten, so dass wir beide als Hauptmieter einziehen, er dennoch 1 direkte Ansprechpartnerin bzw. keine Nachteile zu befürchten hat?
Und noch eine andere Frage, kann der Hauptmieter dem Nebenmieter ohne Weiteres kündigen? Hat ein Untermieter keinen Schutz und ist gegenüber Hauptmieter und Vermieter untergeben?
Kennt sich jemand von euch damit aus oder hat Erfahrungen damit?
nach langer Suche haben meine Freundin und ich eine schöööne neue Mietwohnung gefunden inkl. Zusage vom Vermieter
Nun liegt es nur noch an uns, den Mietvertrag zu unterschreiben.Es gibt da jedoch eine Sache, die mir ziemlich Magengrummeln bereitet.
Unser neuer Vermieter möchte, dass im Mietvertrag nur der Name meiner Partnerin steht. Er meinte, es ginge ihm darum, dass er 1 direkte Ansprechpartnerin hat. Ist das gleichbedeutend mit Hauptmieter-Nebenmieter-Mietve rhältnis?
Wenn ja, dann ist mir das nicht recht, denn ich möchte, dass wir beide zu gleichen Teilen Rechte und Pflichten haben in der Wohnung bzw. gleichberechtigt dort einziehen.
Wir haben den Mietvertrag noch nicht unterschrieben, sollten jedoch sehr zeitnah den unterschriebenen Mietvertrag an sie zurück senden. Bzw. spätestens morgen in die Post geben.
Es gibt zum Mietvertrag noch eine Anlage mit §24 "Sonstige Vereinbarungen". Wie kann ich mich absichern, dass wir beide als Hauptmieterinnen im Mietvertrag stehen, auch dann, wenn mein Name auf der ersten Seite nicht aufgeführt wird? Kann ich das durch meine Unterschrift oder eine Zusatzbemerkung auf der letzten Seite irgendwie umgehen - oder ist mein Name nicht auf der 1. Seite definitiv gleichbedeutend mit Nebenmieterin?
Hat der Vermieter Anspruch darauf, zu entscheiden, ob wir als 2 Hauptmieter oder als Nebenmieter und Hauptmieter einziehen? Bzw. auch dann, wenn wir heiraten?
Welche Vorteile hat der Vermieter durch die Regelung Nebenmieter + Hauptmieter? Könnte ich ihm eine Alternative anbieten, so dass wir beide als Hauptmieter einziehen, er dennoch 1 direkte Ansprechpartnerin bzw. keine Nachteile zu befürchten hat?
Und noch eine andere Frage, kann der Hauptmieter dem Nebenmieter ohne Weiteres kündigen? Hat ein Untermieter keinen Schutz und ist gegenüber Hauptmieter und Vermieter untergeben?
Kennt sich jemand von euch damit aus oder hat Erfahrungen damit?