Missstände beklagen, Arbeitsplatzverlust?
Morgen entscheidet der EGMR darüber, ob Arbeitnehmerinnen, die in Pflegeheimen arbeiten, auf Missstände aufmerksam machen dürfen, ohne eine Kündigung erwarten zu müssen.
Wir dürfen gespannt sein.Schon irre, dass der EGMR bemüht werden muss.
Edit sagt: Hey, danke papplakat
Da frau sonst eher was vom EuGH hört, waren die Finger flinker als der Verstand
Wir dürfen gespannt sein.Schon irre, dass der EGMR bemüht werden muss.
Edit sagt: Hey, danke papplakat
Da frau sonst eher was vom EuGH hört, waren die Finger flinker als der Verstand