Namen "ablegen" nach Scheidung ?
Mich persönlich würde mal hier interessieren, wie ihr darüber denkt wenn....
Ihr mal "geheiratet" habt...also eine eingetragene Lebenspartnerschaft..hattet... eure damalige "Frau" deinen Namen angenommen hat...und dann irgendwann aus welchen Gründen auch immer diese "Ehe" nicht mehr weitergeführt wird...sprich..die Lebenspartnerschaft wurde wieder aufgehoben..also ihr wurdet geschieden...
So..langer Anfang kurze Frage....
Würdet ihr den Familiennamen wieder ablegen und euren Geburtsnamen wieder annehmen nach der Scheidung....oder würdet ihr wollen dass Sie Euren Namen wieder ablegt..und wenn ja mit welcher Begründung?
So hoffe ich hab mich klar ausgedrückt...wünsch mir einen regen Austausch hier,da mich dieses Thema doch sehr interessiert....
Sam
Ihr mal "geheiratet" habt...also eine eingetragene Lebenspartnerschaft..hattet... eure damalige "Frau" deinen Namen angenommen hat...und dann irgendwann aus welchen Gründen auch immer diese "Ehe" nicht mehr weitergeführt wird...sprich..die Lebenspartnerschaft wurde wieder aufgehoben..also ihr wurdet geschieden...
So..langer Anfang kurze Frage....
Würdet ihr den Familiennamen wieder ablegen und euren Geburtsnamen wieder annehmen nach der Scheidung....oder würdet ihr wollen dass Sie Euren Namen wieder ablegt..und wenn ja mit welcher Begründung?
So hoffe ich hab mich klar ausgedrückt...wünsch mir einen regen Austausch hier,da mich dieses Thema doch sehr interessiert....
Sam