Niederlassungserlaubnis für Staatenlose
Ich habe eine Frage an die, welche sich auskennen (dass man zu einer entsprechenden Beratungsstelle gehen kann, weiß ich auch):
Wenn man in Deutschland eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis hat und Bürger/in eines Nicht-EU Landes ist und seine Staatsbürgerschaft verliert/abgibt, was passiert mit der von Deutschland erteilten Niederlassungserlaubnis? Verfällt diese? Ist sie an eine Staatsangehörigkeit geknüpft?
danke im Voraus
Wenn man in Deutschland eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis hat und Bürger/in eines Nicht-EU Landes ist und seine Staatsbürgerschaft verliert/abgibt, was passiert mit der von Deutschland erteilten Niederlassungserlaubnis? Verfällt diese? Ist sie an eine Staatsangehörigkeit geknüpft?
danke im Voraus