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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadOh man typisch Deutschland
18.04.2008 10:03
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0 Kein Unterhalt für lesbisch gewordene Ehefrau Wer aus einer „intakten“ Ehe ausbricht, hat keinen Anspruch auf Unterhalt – auch dann nicht, wenn er eine homosexuelle Beziehung eingeht. Das entschied der Bundesgerichtshof. Eine lesbisch gewordene Frau hatte ihren Mann nach 26-jähriger Ehe und fünf Kindern für eine Frau verlassen und auf Unterhalt geklagt. Die Vorinstanz hatte der Frau noch Recht gegeben, weil deren sexuelle Neuorientierung eine „schicksalsbedingte Begebenheit“ sei, für die die Frau nicht verantwortlich gemacht werden könne. Laut BGH kommt es aber nicht auf die sexuelle Ausrichtung der neuen Beziehung an, sondern allein darauf, ob der Unterhaltsberechtigte die Ehe durch seinen „Ausbruch“ zerstört hat oder die Beziehung schon zuvor zerrüttet war. Trennen sich demnach Ehepartner, weil sie sich auseinandergelebt haben und die Ehe als „zerrüttet“ gilt, muss der Verlassene unter Umständen Unterhalt zahlen. Bricht dagegen einer der beiden aus einer bis dahin „intakten“ Ehe aus, um mit einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes intimes Verhältnis zu beginnen, gilt diese Zahlungspflicht laut BGH nicht: Wer die „dem Ehegatten geschuldete Hilfe und Fürsorge“ einem anderen Partner zukommen lässt, verletze das Prinzip der ehelichen Solidarität so stark, dass er seine Unterhaltsansprüche verliere. Dies gilt dem Urteil zufolge unabhängig davon, ob seine neue Lebensgemeinschaft hetero- oder homosexuell orientiert ist.
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