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Online-Durchsuchungen massiv beschränkt


27.02.2008 14:42
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Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Online-Durchsuchung massiv beschränkt. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Grundsatzurteil vom Mittwoch.



Die Karlsruher Richter verwarfen das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung: Es verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei daher nichtig. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt...

http://www.taz.de/1/polit [...] dce9ed08


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