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Pflegegeld ins Ausland


24.03.2006 14:06
HiddenNickname
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Dann frage ich auch hier, vielleicht hat jemand konkrete Erfahrungen oder weiss exakt Bescheid:

Man hat sein Arbeitsleben lang in das deutsche Sozialsystem einbezahlt und daraus Ansprüche hinsichtlich Rente und Pflegegeld erworben.
Werden diese Ansprüche auch bei dauerhaftem Aufenthalt im (EU) Ausland in voller Höhe ausbezahlt? Oder gibt es da in der Praxis Probleme?

Es gibt zwei Urteile (Malenaar und Jauch), die nahelgen, dass die Leistungen (zumindest Pflegegeld) problemlos ins EU-Ausland exportiert werden. Ist das richtig?

Danke an die Auskenner!



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24.03.2006 22:35
24.03.2006 17:29
24.03.2006 17:24
24.03.2006 16:58
24.03.2006 16:54

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