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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadPolitik für Anfänger
04.09.2005 22:22
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0 Bundeskanzler: gewählt wird er vom Bundestag mit einer Mehrheit der Stimmen. Die kann, das ist klar, nur die Partei liefern, die die Wahl gewonnen und damit die meisten Sitze im Bundestag erhalten hat. Da selten nur "eine" Partei regiert, wird er von der Regierungskoalition gewählt. Beispielsweise Rot/Grün oder Schwarz/Gelb... Gewählt somit von "unseren" Repräsentanten. (s.u.) Wahlen: die Stimmzettel der deutschen Wahlen zum Bundestag enthalten sowohl eine Liste der Personen als auch eine Liste der Parteien, die man wählen kann. Jeder Wähler hat damit sozusagen zwei Stimmen. Mit seiner "ersten" kann er jemanden direkt auswählen, eine Frau oder einen Mann aus seiner Gegend (seinem "Wahlkreis" , die oder der ihn im Bundestag vertreten soll. Und wer von allen Kandidaten aus einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, wird Abgeordneter.Da es 299 Wahlkreise in Deutschland gibt, werden auf diese Weise, das ist logisch, 299 Sitze im Bundestag vergeben. Da stehen aber noch mal so viele Stühle, so dass am Ende 601 Abgeordnete herauskommen. Hier nun kommt die "zweite" Stimme ins Spiel, die der Wähler der Partei gibt, die er gut findet. Auch diese Stimmen werden am Ende ausgezählt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Das meint, die Parteien listen ihrerseits Kandidaten auf, die aber nicht auf dem Wahlzettel stehen, und nach der Wahl wird ausgerechnet, wie viele sie davon, entsprechend ihres Stimmenanteils eben, in den Bundestag schicken dürfen, wie viele Mandate oder "Sitze" sie erhalten. Und die kommen dann zu den 299 direkt Gewählten noch hinzu. so... das sind die basics zur bevorstehenden wahl! bei bedarf bitte sinnvoll, einfach verständlich und vor allem UNPARTEIISCH ergänzen... extreme
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04.09.2005 22:46
04.09.2005 22:31
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