|
|
Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadPolitik
20.03.2009 13:42
HiddenNickname
0 Erfurt (ddp-lth). Eine Gesetzesinitiative der Linken zur Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ist gescheitert. Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Thüringer Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes wurde am Freitag im Landtag mehrheitlich abgelehnt. Die Linke will nun eine Verfassungsklage prüfen. Linke-Justizexperte Ralf Haubold sprach von einer «Unmöglichkeit» und warf der CDU-Mehrheit «Ignoranz vor. Die Diskriminierung der Lesben und Schwulen im Freistaat gehe weiter. Thüringen werde bei der Gleichstellung von Homosexuellen weiter «Schlusslicht» bleiben. Der Gesetzentwurf der Linken sah die Novellierung von 52 Artikeln im Landesrecht vor. Homosexuelle Paare können etwa in vielen Landkreisen nicht auf dem Standesamt heiraten, sondern müssen dazu aufs Ordnungsamt gehen. Bei der Hinterbliebenenversorgung und der Beamtenbesoldung haben sie auch nicht die gleichen Ansprüche wie Eheleute. Der Thüringer Lesben- und Schwulenverband hatte der Landesregierung deshalb schwere Versäumnisse vorgeworfen. Die CDU-Fraktion verwies auf das andere Menschen- und Weltbild der Partei und die besondere Rolle der Ehe im Grundgesetz. Erfurt (dpa/th) - Die Homosexuellen in Thüringen müssen weiterhin auf eine weitreichende Gleichberechtigung warten. Die CDU-Mehrheit im Landtag lehnte am Freitag einen Vorstoß der Linken ab, 52 Gesetze und Verordnungen im Sinne gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzupassen. Die Vorlage war weitgehend vom Lesben- und Schwulenverband erarbeitet worden. Andere Bundesländer haben nach Angaben der Linken diesen Akt der Gleichbehandlung bereits vollzogen. «Thüringen bildet einmal mehr das Schlusslicht», sagte der Abgeordnete Ralf Hauboldt. Seine Fraktion Die Linke werde jetzt eine Klage vor dem Verfassungsgericht prüfen. Die Spanne der betroffenen Regelungen reicht von der Sparkassenverordnung bis zum Studentenwerksgesetz. In den meisten Fällen handelt es sich um reine Formalien. Bei der Trennungsgeldverordnung oder dem Versorgungsrecht hätten die Änderungen dagegen gravierende Folgen, sagte Hauboldt. Nachbesserungen forderte er auch bei der Eheschließung, bei der Homosexuelle in Thüringen noch immer nicht gleichgestellt seien. So müssten sie sich in einigen Gemeinden in den Ordnungsämtern das Ja- Wort geben. In einem mehrseitigen offenen Brief appellierte der Lesben- und Schwulenverband an den Landtag, mit der Reform ein klares Zeichen der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu setzen. Die CDU-Abgeordnete Annette Lehmann verteidigte dagegen die ablehnende Haltung ihrer Fraktion. «Die Ehe ist im Grundgesetz besonders geschützt, und das ist der CDU besonders wichtig.» Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen würden nach und nach bei passenden Gelegenheiten in die Gesetze eingearbeitet. Dieses Verfahren nannte Hauboldt verfassungswidrig. Die Regierung sei jetzt in der Pflicht. So hätte sie bei der am vergangenen Donnerstag verabschiedeten Reform des Beamtenrechtes bereits die Gleichstellung aufnehmen müssen. Dies habe sie versäumt. «Wir sind deshalb sicher, dass wir mit einer Klage Erfolg haben werden.» [Landtag]: Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt [/Landtag]
0
![]()
Seite: 1 |
2
|
20.03.2009 18:49
20.03.2009 15:02
20.03.2009 14:54
20.03.2009 14:54
20.03.2009 14:48
20.03.2009 14:46
20.03.2009 14:43
20.03.2009 14:39
20.03.2009 14:34
20.03.2009 14:33
HiddenNickname
0
20.03.2009 14:32
HiddenNickname
0
20.03.2009 14:30
HiddenNickname
0
20.03.2009 14:28
HiddenNickname
0
20.03.2009 14:23
20.03.2009 14:21
HiddenNickname
0
20.03.2009 14:21
0
![]()
Seite: 1 |
2
|
|
|