Prozesskostenbeihilfe
Ich habe da mal eine Frage.
Folgender Fall:
Eine ältere Freundin meiner Partnerin ist Anfang März mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gekommen und wir haben sie noch am selben Abend aus ihrer Wohnung Sachen für sie abgeholt und zur ihr gebracht. Neben dem Schlüssel, den sie uns gegeben hatte, hatte auch eine Nachbarin schon immer einen.
Einige Tage später hat meine Partnerin den Schlüssel wieder abgegeben und der ist dann noch an jemand anderen weiter gegeben worden.
Eine knappe Woche später beschuldigt diese Freundin sie, sie hätte aus der Wohnung Schmuck geklaut.
Definitiv nicht. Aber das lasse ich jetzt mal so stehen.
Vor zwei Wochen kam eine Anzeige wegen Diebstahl von der Polizei.
Die Anwältin sagte ihr, dass sie leider keine Prozesskostenbeihilfe beantragen kann, da dass im Vorfeld eines Strafverfahrens und auch im Hauptverfahren nicht möglich ist. Nur bei Scheidungen etc.
Kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen, dass man von anderen beschuldigt werden kann und wenn man kein Geld hat, gibt es auch keine Verteidigung.
Das hat man nun davon. Sich den Abend mit Hin- und Her-Fahrerei um die Ohren schlagen und anschließend noch Kosten für einen Anwalt am Hacken.
Unabhängig von der Anschuldigung einer Rentnerin,die wohl offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank hat und die Möglichkeit aus Abhängigkeitsverhältnissen ausschließt, dass es die Nachbarin oder eine Dritte Person gewesen sein muss.
Folgender Fall:
Eine ältere Freundin meiner Partnerin ist Anfang März mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gekommen und wir haben sie noch am selben Abend aus ihrer Wohnung Sachen für sie abgeholt und zur ihr gebracht. Neben dem Schlüssel, den sie uns gegeben hatte, hatte auch eine Nachbarin schon immer einen.
Einige Tage später hat meine Partnerin den Schlüssel wieder abgegeben und der ist dann noch an jemand anderen weiter gegeben worden.
Eine knappe Woche später beschuldigt diese Freundin sie, sie hätte aus der Wohnung Schmuck geklaut.
Definitiv nicht. Aber das lasse ich jetzt mal so stehen.
Vor zwei Wochen kam eine Anzeige wegen Diebstahl von der Polizei.
Die Anwältin sagte ihr, dass sie leider keine Prozesskostenbeihilfe beantragen kann, da dass im Vorfeld eines Strafverfahrens und auch im Hauptverfahren nicht möglich ist. Nur bei Scheidungen etc.
Kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen, dass man von anderen beschuldigt werden kann und wenn man kein Geld hat, gibt es auch keine Verteidigung.
Das hat man nun davon. Sich den Abend mit Hin- und Her-Fahrerei um die Ohren schlagen und anschließend noch Kosten für einen Anwalt am Hacken.

Unabhängig von der Anschuldigung einer Rentnerin,die wohl offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank hat und die Möglichkeit aus Abhängigkeitsverhältnissen ausschließt, dass es die Nachbarin oder eine Dritte Person gewesen sein muss.