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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadProzesskostenhilfe CDU/FDP Gesetzentwurf
30.07.2008 09:30
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0 Prozesskostenhilfe kann derzeit beim Gericht beantragt werden, wenn der/die KlägerIn über geringe finanzielle Mittel verfügt. Zunächst wird geprüft, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, d.h. nicht jeder Antrag wird gewährt. Das CDU/FDP-regierte Bundesland Baden-Württemberg hat im Mai 2006 eine Gesetzesinitiative gestartet, der zu Folge für jeden Antrag auf Prozesskostenhilfe 50 EUR bezahlt werden sollen. Diese Gebühr wird auch dann nicht zurückgenommen, wenn der Prozess gewonnen wird. Wer den Prozess verliert, muss zusätzlich eine Gebühr bezahlen, die im Voraus fällig werden und in der Höhe zwischen 75 EUR und 225 EUR liegen. Je nach Gerichtsinstanz: 75 EUR bei den Sozialgerichten, 150 EUR bei den Landessozialgerichten und 225 EUR beim Bundessozialgericht. Falls jemand die Mittel nicht aufbringen kann, soll das Gerichtsverfahren eben nicht eröffnet werden. Die Neue Richtervereinigung kritisiert den Gesetzentwurf als verfassungswidrig: http://www.neuerichter.de [...] p;fg_id= Bei verdi gibt es eine Unterschriftenaktion "Rechtsstaat - auch für Arme!": http://dortmund.verdi.de/ [...] uer_arme
editiert am 30.07.2008 09:58
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